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Teilprojekt B7 - Recht und Rechtsstaatlichkeit (rule of law) in Räumen begrenzter Staatlichkeit

Mitarbeiter/innen:
Projektlaufzeit:
01.01.2006 — 31.12.2017
Malik Abdur Razzaq (Khan), Ältester aus dem Zakha Khel Clan, Afridi Tribe, Khyber Agentur in den pakistanischen FATA im Gespräch mit Chief Denis Dar Amallo Kundi, dem Paramount Chief der Bari People im Südsudan auf der B7 Konferenz (2011)

Malik Abdur Razzaq (Khan), Ältester aus dem Zakha Khel Clan, Afridi Tribe, Khyber Agentur in den pakistanischen FATA im Gespräch mit Chief Denis Dar Amallo Kundi, dem Paramount Chief der Bari People im Südsudan auf der B7 Konferenz (2011)

Das Teilprojekt fragt nach der Rolle des Rechts in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Sein Ausgangspunkt sind zwei zentrale Charakteristika dieser Räume: die Pluralität von Autoritäten, die aus unterschiedlicher Legitimationsquelle ein Recht zu regieren beanspruchen, und die damit zusammenhängende Pluralität normativer Ordnungen, die sich teils ergänzen, teils überlappen und auch miteinander kollidieren können.

In der zweiten Förderperiode (2010-2013) untersuchte das Teilprojekt die graduelle Entkopplung von Staat und Recht. Die Schwerpunkte der Forschung lagen insbes. bei folgenden drei Themen:

  • Die Kontextabhängigkeit des Begriffs Rule of Law und seine Bedeutung in unterschiedlichen Rechtsordnungen und –kulturen (http://www.sfb-governance.de/ruleoflaw),
  • informelles Recht und informelle Gerichte – sog. Non-State Justice Institutions – und ihr Verhältnis zu den Institutionen des Staates d.h. insbesondere zur staatlichen Justiz und
  • Governance in und durch Religionsgemeinschaften.

Es wurde deutlich, wie wichtig die lokale Kontextualisierung globaler Konzepte wie der Rule of Law ist und welch zentrale Bedeutung dem nicht-staatlichen Recht unter den Bedingungen begrenzter staatlicher Rechtsetzungs- und Rechtsdurchsetzungsmacht zukommt.

In der dritten Förderperiode konzentriert sich das Teilprojekt nun auf folgende fünf Forschungsschwerpunkte:

  1. Die Bedeutung unterschiedlicher Autoritäten für das Recht wird am Beispiel lokaler Autoritäten in Südafrika und religiöser Autoritäten im Islam untersucht.
  2. Zur Bestimmung eines Rechtsbegriffs, der die mit Räumen begrenzter Staatlichkeit typischerweise verbundene Institutionenpluralität widerspiegelt, und
  3. zur Untersuchung der Geltungs- und Wirksamkeitsbedingungen von Rechtsnormen in Räumen begrenzter Staatlichkeit werden eigene empirische Untersuchungen in Pakistan, Äthiopien und Südafrika mit der neueren Forschung zu pluralistischen Rechtsbegriffen und Normenpluralität abgeglichen. Dabei wird auch
  4. die Frage nach den Bedingungen der Wirksamkeit von staatlichem (Gesetzes-) Recht in Räumen begrenzter Staatlichkeit und nach seiner Tauglichkeit als Rahmen- und Kollisionsordnung für autonome lokale Normenordnungen gestellt.
  5. Aus normativer Perspektive wird außerdem gefragt, inwieweit die Rule of Law einen allgemeiner Maßstab zur Bewertung der Richtigkeit der pluralen Rechts- und Regelungsstrukturen in Räumen begrenzter Staatlichkeit enthält.

 

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:

Download Ausführliche Projektbeschreibung

Download Poster Teilprojekt B7