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Räume begrenzter Staatlichkeit
Mit Räumen begrenzter Staatlichkeit meinen wir territoriale Räume, Politikfelder und/oder bestimmte soziale Zielgruppen, in denen bzw. für die die staatliche Fähigkeit zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln und/oder des Gewaltmonopols zumindest zeitweise faktisch eingeschränkt ist.
Erläuterungen:
Regel(durch)setzungsfähigkeit bzw. Gewaltmonopol: Unsere Begriffsbestimmung impliziert, dass in Räumen begrenzter Staatlichkeit nicht-staatliche Akteure mit staatlichen Akteuren um die Regel(durch)setzungsfähigkeit bzw. das Gewaltmonopol konkurrieren oder dass gar keine Herrschaft ausgeübt wird (Anarchie im strikten Sinne).
Internationale Anerkennung: Die internationale Anerkennung von Staaten ist von der Einschränkung der staatlichen Fähigkeit zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln und/oder des Gewaltmonopols im Allgemeinen nicht berührt (außer im Falle von vormodernen Räumen begrenzter Staatlichkeit sowie von Protektoraten, die auch die internationale Souveränität verloren haben). Sie stellt im Gegenteil eine wichtige Ressource für Erwartungshaltungen und -ansprüche dar, gerade auch unter den Bedingungen zerfallen(d)er Staatlichkeit.
Konfigurationen begrenzter Staatlichkeit: Falls begrenzte Staatlichkeit sich auf ein ganzes Staatsgebiet erstreckt und dort sämtliche Politikfelder sowie die gesamte Bevölkerung betrifft, so handelt es sich um einen zerfallenen Staat als Grenzfall. Im Normalfall dürften Räume begrenzter Staatlichkeit sich aber territorial, sektoral oder sozial differenzieren lassen – wobei Unterschiede in der Dauerhaftigkeit des Phänomens noch hinzukämen. Der Gegensatz zu begrenzter Staatlichkeit ist nicht unbegrenzte, sondern konsolidierte Staatlichkeit. Beide Begriffe verstehen wir in ihren vier Dimensionen (Gebiet, Politikfelder, Bevölkerung und Zeit) nicht dichotomisch, sondern als Kontinuum. Konfigurationen begrenzter Staatlichkeit lassen sich anhand folgender Matrix erfassen, die verschiedene Räume begrenzter Staatlichkeit abbildet und unterscheidet.

