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Teilprojekt B9 - Menschenrechtsverwirklichung und kollektive Selbstbestimmung unter Bedingungen begrenzter Staatlichkeit

Projektleitung:
Projektlaufzeit:
01.01.2006 — 31.12.2017

Das Teilprojekt fragt in präskriptiver Einstellung nach der Möglichkeit legitimen Regierens unter Bedingungen begrenzter Staatlichkeit. Ausgehend von den materiellen Grundnormen der Menschenrechte und des Rechts auf kollektive Selbstbestimmung sollen die Ergebnisse der ersten beiden Förderperioden anhand zweier Leitfragen erweitert werden: Zum einen stellen wir die Frage, welche Allokation menschenrechtlicher Pflichten aus der Idee einer moralischen Arbeitsteilung, also der differenzierten Zuweisung menschenrechtlicher Verantwortung an unterschiedliche Akteure, für Räume begrenzter Staatlichkeit folgt. Zum anderen wollen wir untersuchen, ob und inwiefern sich das Recht auf (demokratische) Selbstbestimmung auch in neuen Formen des Regierens zur Geltung bringen lässt. Methodisch nehmen wir dabei die Ambivalenzen staatlicher Governance zum Ausgangspunkt. Sie sollen den Blick auch auf funktionale Äquivalente zu staatlichem Regieren freigeben und eine prinzipiengeleitete Bestimmung des Verhältnisses von staatlicher zu nichtstaatlicher Governance unter Bedingungen begrenzter Staatlichkeit ermöglichen. Für den SFB 700 als Ganzes erfüllt das Teilprojekt damit eine Querschnittsfunktion hinsichtlich der normativen Bewertung neuer Formen des Regierens.

 

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:

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