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Forschungsziele des Sonderforschungsbereichs 700

In der zweiten Förderphase fokussiert der SFB 700 auf sechs Forschungsziele, die jeweils den Schwerpunkt der Arbeit mehrerer Teilprojekte bilden:
1. Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse
Im Zentrum des ersten Forschungsziels steht die Frage wie Governance-Leistungen in Räumen begrenzter Staatlichkeit erbracht werden. Von besonderem Interesse sind dabei die sog. nicht-hierarchischen Formen der sozialen Handlungskoordination, die nicht auf direktem Zwang beruhen, sondern durch Anreize, Argumente und Symbole zu steuern versuchen. Wie sich die häufig extrem ungleiche Verteilung von Macht zwischen den Handelnden auf diese vermeintlich weicheren Formen der Steuerung auswirkt, ist eine zweite Frage, der der SFB sowohl aus empirischer als auch aus normativer Perspektive nachgehen wird.
2. Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance
Unter Staatlichkeit verstehen wir die Fähigkeit eines Staates, auf seinem Territorium Recht verlässlich durchzusetzen und sein Gewaltmonopol zu erhalten. Das zweite Forschungsziel fragt nun, wie stark diese Fähigkeit ausgeprägt sein muss, um Governance durch nicht-staatliche Akteure zu ermöglichen. Dahinter steht die Annahme, dass ein gewisser „Schatten der Hierarchie“ notwendig ist, um private Akteure zur Erbringung von Governance-Leistung zu motivieren. Die Fragen, inwiefern sich die diese These empirisch belegen lässt und ob nicht andere Mechanismen an die Stelle des „Schatten der Hierarchie“ treten können, werden hierbei im Zentrum der Untersuchungen stehen.
3. Effektivität und Legitimität von Governance
Bei diesem Forschungsziel geht es um die zentrale Frage der Bewertung von Governance. Zum einen wollen wir hier auf Grundlage empirischer Daten prüfen, ob Governance tatsächlich dazu Beitragen kann, bestimmte Probleme nachhaltig zu lösen und Leistungen effektiv bereitzustellen. Zum anderen geht es uns um die damit verbundene Frage, ob Governance legitim ist bzw. unter bestimmten Bedingungen legitim sein kann. Damit ist einerseits die tatsächliche Anerkennung von Governance durch die Betroffenen gemeint (empirische Legitimität) und zum anderen die normative Bewertung auf Grundlage moralischer Kriterien (normative Legitimität). Ein Ziel der Untersuchung ist es dabei, Bedingungen zu identifizieren, die Governance normativ von klassischem staatlichem Regieren unterscheiden.
4. Aneignungs- und Abwehrprozesse
Dieses Forschungsziel fragt nach den Möglichkeiten von Governance-Transfers und nimmt dabei insbesondere den Zielort und die Empfänger von Governance in den Blick. Auf der lokalen Ebene, über die Empfänger wirken lokale Governance-Diskurse, soziokulturelle Spezifika und historische Pfadabhängigkeiten auf Governance-Prozesse ein – vor allem auf Governance-Transfers von außen. Es zeigen sich Rechtspluralismus, Normkollisionen und der Bedarf an Meta-Normen; Bedeutungsdifferenzen und die Notwendigkeit von Aushandlung bzw. Übersetzung. Die Gefahr eines impliziten Eurozentrismus soll hier durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Forschungseinrichtungen in den untersuchten Räumen gebannt werden. „Forschen mit“ statt „Forschen über“ ist die logische Konsequenz eines verstärkten (und überfälligen) Interesses für die lokale Ebene und die Leistungsempfänger im Governance-Prozess.
5. Von der Produktion privater Güter zu Governance
In den von uns untersuchten Räumen begrenzter Staatlichkeit stoßen wir häufig auf Prozesse, in denen aus privaten Gütern Kollektivgüter für eine immer größere und inklusivere Gruppe werden (und umgekehrt). Parallel zur Leistung verändern sich auch die Akteure und deren Handlungsorientierung: private Akteure übernehmen öffentliche Aufgaben, Eigennützigkeit wandelt sich über Gruppennützigkeit in Gemeinwohlorientierung, der Kreis der Leistungsempfänger wird inklusiver. Wir nehmen an, dass Institutionalisierungsprozesse von zentraler Bedeutung sind, um die Veränderungen in Richtung Gemeinwohl zu stabilisieren und die Governance-Leistungen auf Dauer zu gewährleisten. Forschungsziel ist es, die Mechanismen und Ursachen dieser Governance-bezogenen Vergesellschaftungsprozesse (und der entsprechenden Gegentendenzen) zu identifizieren.
6. Materielle Ressourcen und Governance
Governance braucht materielle Ressourcen. In Räumen begrenzter Staatlichkeit können dies nicht nur staatliche Steueraufkommen und Renteneinkommen sein, sondern auch Entwicklungshilfe oder Ressourcen nicht-staatlicher externer Akteure (z.B. multinationale Unternehmen oder NGOs) und sogar diverse Formen von „Schutzgeldern“, Waffen- und Militärhilfe. Alle diese Ressourcen können für oder gegen Governance eingesetzt werden. Daher soll hier untersucht werden, wer welche Ressourcen erbringt, wie diese verteilt werden und welche Konsequenzen dies für Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit hat. Eine spezielle Frage ist in diesem Zusammenhang, inwiefern die Ressourcen dazu verwendet werden, Staatlichkeit zu konsolidieren. Oder wird eher gegen den Staat gewirtschaftet?

