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Räume begrenzter Staatlichkeit

= Territorien, Politikfelder oder soziale Gruppen, für die bzw. in denen die staatliche Fähigkeit zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln oder des Gewaltmonopols zumindest zeitweise eingeschränkt ist.


 

Erläuterungen:

Räume: In Abgrenzung von der Vorstellung, Raum sei etwas Vorsoziales – ein Container, in dem sich Soziales abspielt – folgen wir einem konstruktivistischen Raumbegriff. Damit betonen wir, dass der Raum kein starrer Rahmen für menschliche Interaktionen ist, sondern dass Raum immer erst durch soziale Bedeutungszuschreibung zum Raum wird. Aus dieser Perspektive erscheinen Räume flexibel: Immer wieder werden neue Räume geprägt und alte verändert, Grenzen werden in Frage gestellt und überwunden. Der konstruktivistische Raumbegriff begreift Raum als einen relationalen Zusammenhang: So sind z.B. begrenzte Staatlichkeit oder Governance Phänomene, die geographische, soziale oder funktionale Zusammenhänge herstellen.

 

Staatlichkeit: Staatlichkeit bezeichnet die Fähigkeit eines →Staates zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln und des Gewaltmonopols. Konsolidierte Staaten sind kontinuierlich dazu in der Lage, in diesem Sinne zu herrschen (→Herrschaft). In historischer und globaler Perspektive ist das faktische Durchsetzungspotential der meisten Staaten jedoch begrenzt – i.e. eingeschränkt in Bezug auf Gebiete, Politikfelder oder soziale Gruppen. In diesen Fällen sprechen wir von Räumen begrenzter Staatlichkeit. Zu unterscheiden ist Staatlichkeit im Übrigen von der internationalen Anerkennung. Diese prägt zwar allgemeine Erwartungen an den Staat, und sie hat auch einen Einfluss auf staatliche Machtmittel. Die internationale Anerkennung eines Staates ist aber analytisch unabhängig von seinem Vermögen zu herrschen.

 

Staat: Ein Staat ist ein politischer Herrschaftsverband, der als Staat international anerkannt ist und einen Anspruch erhebt auf die Letztverantwortung zur (Durch-)Setzung verbindlicher Regeln und des Gewaltmonopols. Ein Staat beansprucht damit insbesondere die Geltung seiner Verwaltungs- und Rechtsordnung in Bezug auf jedes Handeln innerhalb definierter Gebietsgrenzen. Heute sind Staaten zudem geprägt von umfangreichen Leistungserwartungen, die mit dem globalisierten Ideal westlich-moderner Wohlfahrtsstaatlichkeit einhergehen. Zu diesem Ideal müssen sich staatliche Akteure heute verhalten (mindestens durch den Aufbau rhetorischer Fassaden). Unabhängig davon, ob dabei tatsächlich Governance-Leistungen erbracht werden oder nicht, definieren wir staatliche Akteure allein über ihre Zugehörigkeit zum Herrschaftsverband Staat.

 

Herrschaft: Mit Max Weber verstehen wir unter Herrschaft „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“(M.Weber, WuG, §16). In einem Herrschaftsverhältnis ist →Macht in Prozessen der Institutionalisierung und Legitimierung aus spezifischen Handlungssituationen herausgelöst und verfestigt worden. Es resultiert die kontinuierliche Durchsetzungsfähigkeit des herrschenden Akteurs. Der Koordinationsmodus, in dem Herrschaft ausgeübt wird, ist die institutionalisierte Hierarchie mit Legitimationsanspruch (→Hierarchie s.u. unter „Handlungskoordination (Steuerung)“). Herrschaft beruht auf Autorität, die wiederum aus unterschiedlichen Quellen resultieren kann (Wissen, Religion, Recht, Gewalt usw.).

 

Macht: Grundsätzlich verstehen wir mit Max Weber unter Macht „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (M.Weber, WuG, §16). Nach dieser Definition ist Macht relational und situationsabhängig, d.h. das Machtpotential eines Akteurs ist keine attributive, substantielle und feststehende Größe. Macht ergibt sich erst in spezifischen Handlungssituationen und Kräftekonstellationen. In Abgrenzung zur üblichen Interpretation sehen wir in Webers Definition nicht nur die repressive Wirkungsweise der Macht, sondern auch ihre Produktivität (s. das „auch gegen Widerstreben“ in der Definition). Bezüglich der Frage nach den Trägern der Macht gehen wir davon aus, dass die potentielle Handlungsmacht von Akteuren immer auch von übersubjektiven, raumzeitlich kontingenten Bedeutungsstrukturen (oder: Diskursen) hervorgebracht wird (power of discourse). Umgekehrt können Akteure über den Einsatz ihrer Handlungsmacht den Wandel dieser übersubjektiven Diskurse beeinflussen (power in discourse). Wir gehen also von einem Zusammenwirken der Mikro- und Makroebene der Macht aus.

 

Konfigurationen begrenzter Staatlichkeit: Begrenzte Staatlichkeit manifestiert sich u.E. in drei idealtypischen Konfigurationen: (1) Die erste Konfiguration territorial begrenzter Staatlichkeit erscheint vor allem als ein abgegrenztes Gebiet, in dem ein Staat nicht fähig ist, verbindliche Regeln oder das Gewaltmonopol zu etablieren. (2) Die zweite Konfiguration ist in sektoraler Hinsicht begrenzt; sie ist bezogen auf bestimmte Politikfelder, in denen Regulierungen nicht um- oder durchgesetzt werden können (z.B. Umweltpolitik). (3) Die dritte Konfiguration sozial begrenzter Staatlichkeit ist geprägt von der mangelhaften Durchsetzungsfähigkeit des Staates gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen. Alle drei Konfigurationen können mehr oder minder dauerhafte Phänomene sein.