2. Quellen der empirischen Legitimität des Regierens
Im Rahmen der empirisch gesättigten Theoriebildung möchten wir klären, wie die empirische Legitimität von Governance als zentrale Erfolgsbedingung von Governance zustande kommt. Aus welchen normativen Gründen befürworten die Betroffenen Governance? Dabei konzentrieren wir uns auf folgende Quellen von Legitimität:
Die Beteiligung der Betroffenen an politischen Entscheidungen ist eine wichtige Quelle von Legitimität und ein Beitrag zur Verfahrens-Legitimität (Input- und Throughput-Legitimität). Damit der Beteiligungsmechanismus funktioniert, müssen die Betroffenen handlungsfähig sein (was wiederum soziales Vertrauen voraussetzt; siehe oben). In Räumen begrenzter Staatlichkeit gibt es neben Abstimmung und Wahlen vor allem örtlich variierende Formen der Beteiligung, etwa die konsensuale Beratung oder die ad hoc- und themenbezogene Bestimmung von Repräsentanten gegenüber Gemeinschaftsfremden. Die Perspektive der historischen Teilprojekte des SFB 700 zeigt zudem, wie wichtig es ist, unterschiedliche Legitimitätsvorstellungen zu reflektieren, um eine Governance-Konstellation an jeweils angemessenen Beteiligungs- und Verfahrenskriterien zu beurteilen.
Die Effektivitätserwartungen der Betroffenen verstärken bzw. schwächen die Legitimität einer Governance-Konstellation, und im fortschreitenden Governance-Prozess hat die tatsächliche Effektivität bereitgestellter Leistungen einen entsprechenden Einfluss (Output-Legitimität). Da Legitimität wiederum eine Erfolgsbedingung von effektiver Governance darstellt, handelt es sich um ein Wechselverhältnis.
Folgebereitschaft und Autorität sind notwendige Bedingungen effektiven Regierens. Sie können auf unterschiedliche Weise generiert werden, zum Beispiel durch das formale öffentliche Amt. In Räumen begrenzter Staatlichkeit speist sich die empirische Legitimität in der Regel aus bestimmten Eigenschaften, die Governance-Akteuren zugeschrieben werden. Wir unterscheiden Legitimität durch (Fach-)Wissen (z.B. Expert/inn/en), durch moralische oder religiöse Kompetenz (z.B. NGOs als Norm-Unternehmer) oder durch ethnisch-identitäre Zuschreibungen (z.B. chiefs).
Externe Governance-Transfers werden eher anerkannt, wenn die geförderten Normen und Werte an lokale Vorstellungen und Praktiken anknüpfen. Uns interessiert, unter welchen Bedingungen die Anpassung der Governance-Leistung an ihren Zielkontext (durch Lokalisierung und Übersetzung) zur Legitimität von Governance beiträgt.