Einleitung. Der staatliche Beitrag zu Governance in Räumen konsolidierter und begrenzter Staatlichkeit
Marianne Beisheim, Tanja A. Börzel, Philipp Genschel, Bernhard Zangl – 2011
Ein übliches Klischee vom Staat ist das eines souveränen Governance-Monopolisten. Nach diesem Bild übt der Staat innerhalb des Staatsgebiets und bezogen auf die Staatsbürger alle Governance-Funktionen aus, die für effektives und legitimes Regieren wichtig sind: Er allein trifft die dazu notwendigen kollektiv verbindlichen Entscheidungen; er allein besitzt die Organisationsmacht, diese zuverlässig umzusetzen; und er allein verfügt über die Legitimationsgrundlagen, um seine Entscheidungs- und Organisationsmacht normativ abzustützen. Indem er diese Governance-Funktionen übernimmt, erfüllt er zentrale Gemeinwohlaufgaben: Er produziert und garantiert innere und äußere Sicherheit, reguliert die Wirtschaft, befördert den Umweltschutz, produziert und verteilt essentielle Güter der Daseinsvorsorge, sichert individuelle Lebensrisiken ab und unterstützt eine gerechte Wohlstandsverteilung. Kurz, der Staat ist der zentrale Garant für effektives und legitimes Regieren – für »good Governance« – und steht damit für die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse in der »Systemverantwortung« (Mayntz).