Springe direkt zu Inhalt

C8 Workshop: Challenges to International Humanitarian Law in Areas of Limited Statehood – Adaptable and Legitimate, or Petrified and Unreasonable?

Teilnehmende des Workshops im Diskurs

Teilnehmende des Workshops im Diskurs
Bildquelle: eigenes Bild

Am 25. November 2016 veranstaltete das Teilprojekt C8 - Legitimität und Normsetzung im Humanitären Völkerrecht einen Workshop zum Thema "Challenges to International Humanitarian Law in Areas of Limited Statehood – adaptable and legitimate, or petrified and unreasonable?"

News vom 16.12.2016

Das Teilprojekt C8 von Prof. Dr. Heike Krieger hat am 25.11.2016 einen Workshop zum Thema “Challenges to International Humanitarian Law in Areas of Limited Statehood – adaptable and legitimate, or petrified and unreasonable?” veranstaltet.

Nachwuchswissenschaftler*innen des SFB 700 und zahlreicher weiterer Institutionen haben dabei ihre Forschungsergebnisse präsentiert und erörtert.  

Im ersten Panel beschäftigten sich die Teilnehmenden mit der Frage, wie sich Rechtsnormen im humanitären Völkerrecht weiterentwickeln - zunächst sehr grundlegend, rechtstheoretisch und rechtsmethodisch - auch in Hinblick auf die Geschichte des Völkerrechts.

Im zweiten Panel erörterten die Teilnehmenden konkret und rechtsdogmatisch, worin Inhaftierungen in nichtstaatlichen bewaffneten Konflikten ihre Rechtsgrundlage finden und wie sich diese Situationen in der Praxis für Staaten, nichtstaatliche Akteure, wie auch Peacekeeping-Operationen ausgestalten.

In einem Schlussvortrag wurde auf das Verhältnis zwischen humanitärem Völkerrecht und internationalem Investitionsschutzrecht eingegangen und veranschaulicht, wie sich dieses den besonderen Gegebenheiten innerhalb bewaffneter Konflikte anpassen kann.

Als Resümee des Workshops kann festgehalten werden, dass das humanitäre Völkerrecht auch in Räumen begrenzter Staatlichkeit durchaus anpassungsfähig ist und zu Lösungen verhelfen kann. Zwar können diese methodisch, rechtlich oder politisch umstritten sein oder die Legitimität des humanitären Völkerrechts einigen Akteuren zweifelhaft erscheinen.

Der Anspruch, durch Recht einen Beitrag dazu zu leisten, dass aus humanitären Alpträumen – wenn auch nicht gleich Utopie – doch bessere, angemessenere Lösungen in bewaffneten Konflikten entwickelt werden können, sollte trotzdem nicht aufgegeben werden.

 

Weitere Informationen können Sie hier herunterladen:

Download Ankündigungstext

Download Programmübersicht

8 / 81