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Projektbeschreibung

Das Teilprojekt möchte untersuchen, ob und in welcher Form sich Unternehmen an Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit beteiligen. Ausgehend von der Forschung zur Transformation des Regierens in westlichen Staaten, die sich mit der wachsenden Rolle privater Akteure im Regieren beschäftigt, fragen wir, inwiefern die unternehmerische Beteiligung vom Grad der Begrenztheit und der Gebundenheit von Staatlichkeit abhängt. Um Aussagen über die Rolle privater Akteure beim Regieren in Räumen begrenzter Staatlichkeit zu treffen und zu einer Differenzierung von Formen des Regierens beizutragen, interessieren wir uns insbesondere für funktionale Äquivalente zum Idealtyp moderner Staatlichkeit, also zum staatlich generierten Schatten der Hierarchie einerseits sowie einer durch demokratisch und rechtsstaatlich verfasste staatliche Institutionen gewährleisteten politischen Autonomie gesellschaftlicher Akteure andererseits. Inwiefern kann der Schatten der Hierarchie auch von außen erzeugt werden bzw. stellen Wettbewerb (Schatten des Marktes), Sozialkapital (Schatten der Gemeinschaft) oder die vollständige Abwesenheit von Staatlichkeit (Schatten der Anarchie) vergleichbare Anreize für Unternehmen bereit, sich an der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu beteiligen?

Wir wollen die Governance-Forschung mit der Literatur zu hybrider Staatlichkeit zusammenbringen, um ihren Blick für die in Räumen begrenzter und unterschiedlich gebundener Staatlichkeit entstandenen „neuen“ Formen des Regierens zu erweitern. Dies soll nicht nur im Hinblick auf die beteiligten Akteure, deren Machtressourcen und die angewandten Governance-Modi geschehen. Ein Schwerpunkt der zweiten Phase wird auf der Differenzierung nach der Inklusivität von Governance liegen. Entsprechend unterscheiden wir, inwiefern Unternehmen Governance-Leistungen als Privatgut, Klubgut, oder Kollektivgut erbringen und fragen nach den jeweiligen (nicht-intendierten) Konsequenzen privaten Regierens für lokale Governance.

Empirisch untersucht das Projekt vier Räume in Afrika südlich der Sahara, die hinsichtlich der Begrenzung und Gebundenheit von Staatlichkeit systematisch variieren. Am Beispiel extraktiver Industrien werden wir den unternehmerischen Beitrag zu und seine Effekte auf lokale Governance analysieren. Der Vergleich des Umwelt- und des Sicherheitsbereichs ermöglicht es uns, den Schatten der Hierarchie nicht nur territorial, sondern auch funktional zu variieren und den unterschiedlichen Motivationen von Unternehmen sowie der divergierenden Inklusivität und Reichweite ihrer Governance-Leistungen Rechnung zu tragen.

Das Teilprojekt befasst sich neben der Rolle von Staatlichkeit für die Entstehung und Effektivität neuer Formen des Regierens mit weiteren zentralen Fragestellungen der zweiten Phase des SFB 700. So untersucht es, inwiefern staatliche und nicht-staatliche Akteure auf hierarchische und nicht-hierarchische Modi des Regierens zurückgreifen. In der Aushandlung von Governance-Beiträgen von Unternehmen durch „weiche“ Steuerungsmodi ist zudem die Frage nach der Rolle von Machtasymmetrien und unterschiedlicher Ressourcenausstattung von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, traditionellen Autoritäten und des Staates zentral. Dabei beobachten wir Aneignungs- und Abwehrprozesse externer Governance-Diskurse auf der lokalen Ebene, die die Effektivität und Inklusivität der von Unternehmen (mit-)erbrachten Governance-Leistungen mitbestimmen: Wir untersuchen, wie unterschiedliche Akteure um die territoriale Reichweite bzw. um die relevante Gruppe von Adressaten und Empfängern von Governance sowie um legitime Formen ihrer Repräsentation ringen, und wie sich staatliche und traditionelle Eliten - aber auch NGOs - externe Ressourcen aneignen, um ihre jeweilige Position zu stärken. Schließlich tragen wir zur Beantwortung der Frage nach Prozessen einer Ausweitung bzw. Verringerung von Reichweite und Qualität von Governance-Leistungen bei: Das Projekt unterscheidet hinsichtlich der Outcome-Dimension zwischen der Inklusivität und Qualität von Umwelt- und Sicherheits-Governance durch Unternehmen, und fragt danach, wie sich diese über die Zeit verändern.

Im Sinne des Projektbereichs D untersuchen wir diese Fragen in Bezug auf die Bereitstellung von Governance-Leistungen im Bereich Umwelt. Gleichzeitig erfüllt das Teilprojekt eine wichtige Brückenfunktion zum Projektbereich C, indem es zur Umwelt vergleichend Sicherheits-Governance untersucht und die divergierenden (Forschungs-)Dynamiken analysiert, die sich aus den Unterschieden dieser Governance-Leistungen ergeben.

Im Hinblick auf die dritte Förderphase adressiert das Teilprojekt perspektivisch die Frage, wie sich die Bereitstellung von Governance-Leistungen durch Unternehmen auf Staatlichkeit auswirkt. Es gilt dann zu untersuchen, ob Unternehmen als Governance-Akteure zu einem Aufbau staatlicher Governance-Kapazitäten oder eher zu einer dauerhaften Entstaatlichung der Bereitstellung von Governance-Leistungen führen und ob der unternehmerische Governance-Beitrag eine größere Gebundenheit von Staatlichkeit durch mehr Partizipation oder eher (neue) Formen des „state captures“ bewirkt.

Governance in Räumen moderner und hybrider Staatlichkeit

In der ersten Phase haben wir Arbeiten zu Räumen moderner Staatlichkeit zu Grunde gelegt, die in der Regel davon ausgehen, dass staatliche Governance-Defizite durch die Kooperation mit privaten Akteuren bzw. durch deren Selbstregulierung ausgeglichen werden (vgl. Scharpf 1978; Mayntz 1997; Rhodes 1997; Börzel 2007, 2008). Der moderne Staat gilt als politisch und gesellschaftlich so ausdifferenziert, dass seine Fähigkeit zur hierarchischen Steuerung begrenzt ist (Ritter 1990; Scharpf 1991; Mayntz 1993b; Benz 1994; Benz 2001; Leibfried/Zürn 2006). Um effektive und legitime Politik zu machen, sind staatliche Akteure deshalb zunehmend auf die Kooperation mit nicht-staatlichen Akteuren und deren Ressourcen angewiesen. Über die sich herausbildenden „neuen Formen des Regierens“ verfügen staatliche Akteure über “webs of relatively stable and ongoing relationships which mobilize and pool dispersed resources so that collective (or parallel) action can be orchestrated toward the solution of a common policy” (Kenis/Schneider 1991: 36). Staatliche Akteure können also Ressourcen mobilisieren, die außerhalb ihrer hierarchischen Kontrolle liegen, weil sie im Besitz von privaten Akteuren und/oder über verschiedene Regierungsebenen verteilt sind (Kenis/Schneider 1991; Kooiman 1993; Marin/Mayntz 1991; Mayntz 1993a; Le Galès 1995; Wolf 2000). Unternehmen bieten staatlichen Entscheidungsträgern Informationen, Expertise, Finanzmittel oder politische Unterstützung an, die zur Setzung und Durchsetzung kollektiv verbindlicher Regelungen notwendig sind, und erhalten im Gegenzug Einfluss auf die Regelungsinhalte, zu deren Einhaltung sie verpflichtet sind. Das gilt umso mehr für die unternehmerische Selbstregulierung, die staatliche Regulierung vermeiden soll. Die unternehmerische Beteiligung an der Bereitstellung von Governance-Leistungen soll nicht nur die Formulierung problem-adäquater Politikprogramme ermöglichen, sondern auch zu deren effektiver Umsetzung beitragen, da Unternehmen eher bereit sind sich Regelungen zu unterwerfen, an deren Setzung sie beteiligt waren (vgl. Héritier 2003). Insofern wird staatlichen Akteuren und Unternehmen gleichermaßen ein Interesse unterstellt, durch Ko- oder private Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung Governance-Leistungen zu erbringen, um staatliche Governance-Defizite auszugleichen. Gleichzeitig ermöglicht moderne Staatlichkeit den Akteuren bei der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu kooperieren, weil einerseits die staatliche Rechts(durchsetzungs)fähigkeit intakt ist und das staatliche Gewaltmonopol von privaten Akteuren nicht in Frage gestellt wird (intakte Staatlichkeit) und andererseits Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure über genügend Ressourcen und Handlungsautonomie verfügen (gebundene Staatlichkeit).

Diese am Idealtyp moderner Staatlichkeit orientierten Annahmen haben wir auf Räume begrenzter Staatlichkeit übertragen, in denen Staaten über kein intaktes Gewaltmonopol verfügen und in ihrer Fähigkeit zur Setzung und Durchsetzung rechtlich verbindlicher Regelungen äußerst beschränkt sind. Dabei hat sich gezeigt, dass Unternehmen in Südafrika sich zunächst weniger mit der Entscheidung konfrontiert sehen, zwischen mit Transaktionskosten verbundenen Verhandlungen mit staatlichen Entscheidungsträgern bzw. anderen Unternehmen einerseits und einer für sie ggf. suboptimalen hierarchischen Regelsetzung durch den Staat andererseits, wählen zu müssen. Sie gehen vielmehr häufig davon aus, dass es zu keinem Politikergebnis kommt. Im Fall der HIV/AIDS Bekämpfung fehlen dem südafrikanischen Staat vor allem auf lokaler Ebene die notwendigen Handlungskapazitäten, während er, zumindest national, auch nicht den politischen Willen erkennen lässt, wirksame Maßnahmen insbesondere zur Vorbeugung von Infektionen zu treffen (Müller-Debus et al. 2009). Hängt die Verfolgung bzw. Maximierung ihrer Eigeninteressen von der Regelung eines gesellschaftlichen Sachverhaltes ab und wird diese nicht hierarchisch durch den Staat bereit gestellt, können Unternehmen einen erheblichen Anreiz haben, im „Schatten der Anarchie“ (Mayntz/Scharpf 1995: 23, Fn. 5) die notwendigen Governance-Leistungen selbst bzw. gemeinsam mit nicht-staatlichen und/oder staatlichen Akteuren zu erbringen (vgl. Börzel 2007, 2008).

Gleichzeitig darf der Staat aber nicht zu schwach sein, wenn sich Unternehmen an der Bereitstellung von Governance-Leistungen beteiligen sollen. Dabei geht es nicht nur um die glaubwürdige Androhung staatlicher Regulierung (Schatten der Hierarchie), die in modernen Staaten als zentraler Anreiz für Unternehmen gilt, Governance-Leistungen bereitzustellen (Héritier/Lehmkuhl 2008); unsere Studie zu HIV/AIDS zeigt, dass der „Schatten der Anarchie“ in Räumen begrenzter Staatlichkeit durchaus ein funktionales Äquivalent zum fehlenden „Schatten der Hierarchie“ darstellen kann (Müller-Debus et al. 2009; Müller-Debus (in Vorbereitung)). Im Umweltbereich wird er eher extern erzeugt und zwar durch internationale Institutionen und Staaten mit hoher Regulierung, die Unternehmen – häufig mit Unterstützung durch die Öffentlichkeitsarbeit transnationaler Nicht-Regierungsorganisationen – auf die Einhaltung bestimmter Standards festlegen (Hönke et al. 2008; Börzel et al. 2010).

Aber selbst wenn Unternehmen ein Interesse an der gemeinsamen Bereitstellung von Governance-Leistungen entwickeln, stellt die häufig mangelnde Organisationsfähigkeit staatlicher Akteure einen kohärenten Kooperationspartner zu bieten, ein Problem dar. Gleichzeitig zeigen staatliche Akteure, die nicht oder nur begrenzt auf hierarchische Steuerung rekurrieren können, wenig Bereitschaft mit Unternehmen zu kooperieren bzw. öffentliche Aufgaben zu delegieren, weil sie „agency loss“, oder gar „agency capture“ befürchten (Stigler 1971; Hellman/Kaufman 2001; Börzel 2009). Schließlich reichen selbst die wirtschaftlichen Anreize allein, die der „Schatten des Marktes“ erzeugt, oft nicht aus, die Erbringung von Governance-Leistungen durch Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung von Firmen zu induzieren (Trebesch 2008). Gerade im Umweltbereich ist der Staat häufig zumindest als Mediator oder gar als Regulator gefordert (Hönke et al. 2008; Börzel et al. 2010; Benecke et al. 2008b).

Die Governance-Forschung zu modernen westlichen Staaten scheint ein Minimum an Staatlichkeit vorauszusetzen, damit sich nicht-hierarchische Governance-Formen herausbilden können. Dies wird von unseren Ergebnissen in der ersten Phase bestätigt. Gleichzeitig postuliert sie die Existenz einer autonomen gesellschaftlichen Sphäre, wie sie für den westlichen Idealtyp moderner Staaten konstitutiv ist, als Voraussetzung dafür, dass nicht-staatliche Akteure die Bereitstellung von Governance-Leistungen ganz oder teilweise übernehmen (Börzel 2007; Mayntz 1993b: 41-43; Mayntz 1995: 157-158). Damit wird ein „positives“ Verhältnis zwischen intakter Staatlichkeit und Demokratie impliziert. Diesen Aspekt nennen wir die Annahme der Gebundenheit von Staatlichkeit, die in Südafrika als weitgehend geben gelten kann. Es hat sich allerdings vor allem im Umweltbereich gezeigt, dass die Existenz (trans-) nationaler Nichtregierungsorganisationen auf lokaler Ebene variiert, was sich erheblich auf die Bereitschaft von Unternehmen auswirkt, sich freiwillig im Umweltschutz zu engagieren (Hönke et al. 2008; Börzel et al. 2010). Deshalb wollen wir dem Einfluss der Gebundenheit von Staatlichkeit auf die Beteiligung von Unternehmen an Governance in der zweiten Phase systematisch nachgehen.

 

Geplante Weiterführung des Teilprojekts

Forschungsziele und Leitfragen

Das Teilprojekt untersucht, ob und in welcher Form sich Unternehmen an Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit beteiligen. Weiterhin analysiert es Formen privater bzw. privat-öffentlicher Governance in Hinblick auf ihre Inklusivität sowie auf ihre Effekte auf staatliche und nicht-staatliche politische Ordnungen. Ausgehend von dem in der Governance-Forschung postulierten positiven Zusammenhang zwischen moderner Staatlichkeit einerseits und der Beteiligung von Unternehmen an Governance andererseits, fragen wir, inwiefern Governance durch Unternehmen vom Grad der Begrenztheit und der Gebundenheit von Staatlichkeit abhängt. Dabei geht es uns insbesondere um die Rolle funktionaler Äquivalente zur modernen Staatlichkeit, also zum staatlich generierten Schatten der Hierarchie, sowie um eine politische Autonomie gesellschaftlicher Akteure die durch demokratisch und rechtsstaatlich verfasste staatliche Institutionen gewährleistet wird. Die in Räumen begrenzter Staatlichkeit entstandenen „neuen“ Konfigurationen von Governance sollen herausgearbeitet und auf ihre Inklusivität sowie (nicht-intendierten) Konsequenzen für die Qualität des Regierens hin untersucht werden.

Theoretisch fragt das Projekt:

Inwiefern braucht es tatsächlich moderne Staatlichkeit, damit sich Unternehmen an Governance beteiligen? Existieren funktionale Äquivalente zu den Kernelementen moderner Staatlichkeit?

Die abhängige Variable ist damit die Beteiligung von Unternehmen an der Bereitstellung von Governance-Leistungen. Das Projekt untersucht, inwiefern moderne Staatlichkeit tatsächlich eine Voraussetzung dafür ist, dass sich Unternehmen überhaupt an Governance beteiligen, und inwiefern moderne Staatlichkeit beeinflusst, welche Formen des Regierens zur Bereitstellung von Governance-Leistungen sich dabei herausbilden. Schließlich fragen wir, inwiefern die Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit entscheidend für die Inklusivität der erbrachten Leistungen ist bzw. welche Ausschlussmechanismen und Konflikte auftreten. Das Teilprojekt wird damit einen entscheidenden Beitrag zum SFB-Ziel 2: Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance leisten.

Moderne Staatlichkeit als Voraussetzung für Neue Formen des Regierens

In der von der Modernisierungstheorie geprägten Governance-Forschung wird die Entstehung von gesellschaftlicher Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung und die Ko-Produktion von Governance als dialektischer Modernisierungsprozess begriffen, in dem formale Organisationen unstrukturierte Akteursgruppen zerstören und sie durch formale Hierarchien, dem Staat, ersetzen. Die mit der Konzentration und Zentralisierung politischer Macht einhergehende Expansion des Staates, führt wiederum zu einer internen Ausdifferenzierung formaler Hierarchien, welche zum Verlust ihrer Einheitlichkeit und Integrität führt und die Voraussetzung für eine gesellschaftliche Differenzierung in funktionale Teilsysteme schafft (Tilly 1975; Mann 1988; Luhmann 1996). Politische und gesellschaftliche Dezentralisierung und Differenzierung führen zur Herausbildung von übergreifenden Verhandlungssystemen, welche die verschiedenen Teilsysteme miteinander koppeln und so Governance ermöglichen (Mayntz 1993b; Mayntz/Scharpf 1995). Am Ende dieses dialektischen Modernisierungsprozesses steht dann der verhandelnde Staat des 21. Jahrhunderts, der vorwiegend über Neue Formen des Regierens Governance-Leistungen bereitstellt (Mayntz 1993a; Mayntz 1995).

Ähnlich wie staatliche Akteure, müssen demnach nicht-staatliche Akteure nicht nur über ausreichende Handlungskapazitäten verfügen, um strategische Entscheidungen zu treffen und mit anderen Akteuren zu verhandeln. Sie brauchen auch die notwendige politische Handlungsautonomie, um sich an der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu beteiligen (Mayntz 1993a; Mayntz 1995). Für multinationale Unternehmen sind ausreichende Handlungskapazitäten weniger das Problem. Entscheidend für unsere Fragestellung ist vielmehr die Handlungsautonomie von Akteuren, die formal weder dem Staats- noch den Unternehmenssektor zurechenbar sind (NGOs, community-based organizations). Sie können Unternehmen, aber auch staatliche Akteure über politischen Druck (Kampagnen, Protestaktionen), territoriale Macht- bzw. Herrschaftsansprüche (Gewaltaktionen bzw. Eigentumsrechte) und/oder Informations- und Überzeugungsprozesse (z.B. Multistakeholder Dialoge) zur Bereitstellung von Governance-Leistungen anreizen bzw. verpflichten. Gleichzeitig nehmen solche Akteure auch Einfluss auf die Bereitstellung selbst, d.h. die Inklusivität der Governance-Leistung (Klubgut bzw. öffentliches Gut).

Wenn der westliche Idealtyp moderner Staatlichkeit eine Voraussetzung für die Herausbildung „neuer“, nicht-hierarchischer Governance-Formen ist, dann ergibt sich ein fundamentales Problem für die „Reisefähigkeit“ zentraler Governance-Konzepte in Räume(n) begrenzter Staatlichkeit (vgl. Risse 2007), mit dem sich auch ein Dilemma für die praktische Politik verbindet – die Begrenztheit staatlicher Steuerung soll durch nicht-hierarchische Governance-Formen kompensiert werden, deren Effektivität (und Legitimität) jedoch einen Kern von unbegrenzter und gebundener Staatlichkeit voraussetzt (vgl. Börzel 2007, Börzel 2008).

Von moderner zu hybrider Staatlichkeit

Arbeiten zu Staatlichkeit in Entwicklungs- und Transitionsländern heben die Begrenztheit des staatlichen Gewaltmonopols sowie die fehlende administrative Durchsetzungsfähigkeit vieler nicht-westlicher Staaten hervor, und haben sie zur Grundlage von Typologien gemacht, die sich am Weberschen Idealtyp modern-rationaler Staatlichkeit abarbeiten und beispielsweise von schwacher, verfallender und zerfallener Staatlichkeit sprechen (Erdmann 2003; Rotberg 2003; Schneckener 2006; kritisch dazu Milliken/Krause 2002; Engel 2002). Die Komparatistik legt ihren Fokus dagegen auf die unvollständige Gebundenheit staatlicher Herrschaft in defekten Demokratien bzw. hybriden Regimen (Merkel et al. 2003; Bendel et al. 2002). Außerdem wird die mangelnde Trennung zwischen der privaten und der öffentlichen Sphäre sowie den funktionalen Teilbereichen der Gesellschaft herausgearbeitet (Erdmann/Engel 2007; Medard 1982; Bayart 1993). Staatlichkeit in der dritten Welt zeichnet sich also nicht nur durch ihre Begrenztheit und Ungebundenheit aus, sondern vor allem durch die Schwäche formalstaatlicher Institutionen gegenüber sozialen Institutionen und gemeinschaftlichen Netzwerken, die den Staat durchdringen oder gar übernehmen (Migdal 1988; Schlichte 2005: 123; Hellman et al. 2000). Die Terminologie von ver- und zerfallender Staatlichkeit ist insofern irreführend, als dass sie einen Verfall funktionierender moderner Staatlichkeit suggeriert. Der Prozess der Staatsbildung in der dritten Welt hat sich vorwiegend als zwangsbewährter Export des europäischen Staatsmodells vollzogen und ist in der Regel unvollständig geblieben bzw. hat sich in hybriden Formen moderner Staatlichkeit stabilisiert (Köhler/Zürcher 2004; Pamuk 2008). Es geht also weniger um die Untersuchung von Verfallsprozessen moderner Staatlichkeit und deren Auswirkung auf Governance, als vielmehr um den Vergleich von Governance im Kontext „multipler Modernen“ (Eisenstadt 1997).

Es ist bisher kaum untersucht worden, welche Rolle begrenzte und hybride Staatlichkeit für Governance mit bzw. durch Unternehmen spielt. Die Forschung hat sich vor allem mit der Entstehung und dem institutionellen Design von transnationalen freiwilligen Standards (Corporate Social Responsiblity) im Allgemeinen (u.a. Cutler et.al. 1999; Cutler 2003; Haufler 2001; vgl. Börzel/Héritier 2005), und Initiativen zur Bereitstellung von Governance-Leistungen in Entwicklungsländern im Besonderen beschäftigt (Public-Private Partnerships), an denen sich Unternehmen beteiligen (Pattberg 2006; Kantz 2008; Beisheim et al. 2009; Campe (in Vorbereitung)). Deren Implementierung und die dabei auftretenden lokalen Effekte sind wiederum kaum erforscht. Nur wenige Arbeiten widmen sich der Rolle von Unternehmen in lokaler Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Hier deutet sich an, dass die unternehmerische Bereitstellung von Governance nicht notwendigerweise an die Existenz eines glaubwürdigen Schattens der Hierarchie und einer staatlich garantierten Sphäre gesellschaftlicher Autonomie gebunden ist (vgl. Hönke (in Vorbereitung); Kranz (in Vorbereitung); Müller-Debus (in Vorbereitung); Feil et al. 2008, Avant/Haufler 2009).

Die zentrale Frage lautet mithin, inwiefern die Fähigkeit zur Herstellung und Durchsetzung kollektiv verbindlicher Regelungen tatsächlich auf die Existenz von moderner Staatlichkeit angewiesen ist (vgl. Beisheim et al. 2010)? Wie viel moderner (Rest-)Staatlichkeit bedarf es, damit Unternehmen sich an der Erbringung von Governance-Leistungen beteiligen oder diese vollständig übernehmen?

Dieser Frage wollen wir uns in der zweiten Phase zuwenden und systematisch den Einfluss unterschiedlich begrenzter und gebundener Staatlichkeit auf die Beteiligung von Unternehmen an Governance untersuchen. Dabei gilt es, die in der Governance-Forschung verbreitete modernisierungstheoretische Perspektive kritisch zu hinterfragen und erstens, unter Rückgriff auf oben genannte Literatur, lokale Governance-Formen in Räumen begrenzter Staatlichkeit präziser zu beschreiben und zu einer Weiterentwicklung des analytischen Instrumentariums der Governance-Forschung beizutragen. Zweitens wollen wir untersuchen, inwieweit sich funktionale Äquivalente zu den Kernelementen moderner Staatlichkeit theoretisch denken und empirisch finden lassen. Diese funktionalen Äquivalente müssten zum einen genügend Anreize für Unternehmen erzeugen, sich an der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu beteiligen. Sie sollten anderseits in der Lage sein, diese Akteure auf gemeinwohlorientiertes Handeln (Inklusivität) festzulegen bzw. davon abweichendes Handeln zu sanktionieren.

Hybride Staatlichkeit in Afrika: Stark begrenzt und wenig gebunden

Erste Forschung zu Governance in Afrika bedient sich eines breiten, empirisch-analytisch angelegten Governance-Konzepts, welches die Vielfalt politischer Ordnungsformen zu beschreiben hilft, die im Kontext stark begrenzter und wenig gebundener Staatlichkeit mit und jenseits des (Rest-)Staates entstanden sind. Diese Literatur betont die Bedeutung nicht-staatliche Akteure, wie traditioneller Autoritäten, Unternehmen oder krimineller Netzwerke, die in Abwesenheit des Staates den politischen Raum füllen und Herrschaft ausüben (Eckert et al. 2003; Engel/Olsen 2005; Mampilly 2007). Wir werden für die Kategorienbildung von Governance-Formen auf diese Literatur zurückgreifen. In Bezug auf die Rolle von Unternehmen in Governance, ist die Literatur einschlägig, die sich mit lokalem Verhalten von (extraktiven) Unternehmen (Zalik 2004; Frynas 2000; Böge 1999; Reno 2001) sowie Allianzen zwischen (extraktiven) Unternehmen und staatlichen Eliten zur Stabilisierung von Herrschaft und Maximierung von Gewinnen beschäftigt (Soares De Oliveira 2007).

Wir gehen davon aus, dass moderne Staatlichkeit nicht zwingend eine Kontextbedingung für die unternehmerische Beteiligung an Governance darstellt und fragen nach funktionalen Äquivalenten. Unter Berücksichtigung der Literatur zu Staatlichkeit in der „Dritten Welt“ (Bayart 1993; Schlumberger 2007; Migdal 1988; Schlichte 2005), hybriden Regimen (Bendel et al. 2002; Erdmann/Engel 2007) und Governance jenseits des Staates in Räumen begrenzter Staatlichkeit (Risse/Lehmkuhl 2007; Draude 2007; Roitman 2001; Engel/Olsen 2005), wollen wir die Konzepte der Governance-Forschung schärfen und Formen und Modi lokaler Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit herausarbeiten. Schließlich sollen die Effekte von Governance durch Unternehmen auf Staatlichkeit in den Blick genommen werden.

Während staatliche Kapazitäten innerhalb Südafrikas regional und lokal unterschiedlich ausgeprägt sind, ist der Grad von Staatlichkeit im Vergleich zum restlichen Afrika insgesamt hoch und erlaubt es nicht, den Einfluss von begrenzter Staatlichkeit systematisch zu variieren. Das gilt auch für die Gebundenheit von Staatlichkeit im Sinne der konstitutionellen bzw. funktional äquivalenten Einhegung staatlicher Herrschaft. Südafrika ist eine der wenigen stabilen demokratischen Rechtsstaaten auf dem afrikanischen Kontinent. Als Land mit vergleichsweise wenig begrenzter, aber gleichwohl gebundener Staatlichkeit, stellt Südafrika für die Governance-Forschung ein most likely case für die Beteiligung nicht-staatlicher Akteure an der Erbringung von Governance-Leistungen dar.

Empirisch will das Projekt deshalb Räume untersuchen, die verschiedene Kombinationen von Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit aufweisen. Um den Kontext möglichst konstant zu halten, sollen drei weitere Länder in Afrika südlich der Sahara verglichen werden (vgl. Abbildung 1 für mögliche Fälle). Südafrika dient in der zweiten Phase weitgehend als Referenzfall, im Vergleich zu dem Abweichungen hinsichtlich der Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit gemessen und deren Auswirkungen auf das Governance-Verhalten von Unternehmen untersucht werden.

 

 

Methoden und Operationalisierung

Das Ideal moderner Staatlichkeit[2]: Begrenzt und gebunden

Das Projekt untersucht Räume, die unterschiedliche Kombinationen unserer beiden zentralen Untersuchungsvariablen Begrenzung und Gebundenheit von Staatlichkeit aufweisen. Unsere Definition begrenzter Staatlichkeit folgt dem SFB-Rahmenantrag; wir betrachten also Fälle, in denen die Kontrolle des Staates über das Gewaltmonopol bzw. seine Fähigkeit zur einseitigen Setzung und Durchsetzung verbindlicher Regelungen in unterschiedlichem Maße eingeschränkt ist. Die Annahme ist, dass der Schatten der Hierarchie mit der Begrenztheit von Staatlichkeit schwächer wird. Die Gebundenheit von Staatlichkeit bezieht sich auf die rechtliche und politische Einhegung staatlicher Herrschaft, also der hierarchischen Regel(durch)setzung durch staatliche Akteure, mit dem Anspruch auf Legitimität. Es geht um Bindung staatlichen Handels an das Recht (Rechtsstaatlichkeit) und an den (mehrheitlichen) Willen der Herrschaftsunterworfenen (Demokratie), was bei nicht-staatlichen Akteuren auch ausreichende politische Handlungsautonomie und Organisationsfähigkeit voraussetzt. Staatlichkeit ist umso gebundener, je mehr nicht-staatliche Akteure über das allgemeine und gleiche Recht verfügen, ihre Interessen zu vertreten und staatliches Handeln zu beeinflussen sowie Schutz vor willkürlichem staatlichen Handeln erfahren (Tilly 2006). Damit sind sie auch umso autonomer in ihrem Handeln hinsichtlich der Bereitstellung von Governance-Leistungen.

Fallauswahl

Unser universe of cases umfasst zunächst alle afrikanischen Staaten mit einem weitestgehend privatwirtschaftlich organisierten Bergbausektor, in dem multinationale Bergbauunternehmen eine Rolle spielen.[3] Die Fallauswahl nehmen wir entlang der Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit vor. Abbildung 2 zeigt eine mögliche Auswahl empirischer Fälle.[4]

Für Quadrant I dient Südafrika weitestgehend als Referenzfall von – in Relation zu anderen afrikanischen Staaten – relativ wenig begrenzter und stark gebundener Staatlichkeit. Ein Fall wenig gebundener, autokratischer Herrschaft, in der das Regime die Kontrolle über die Gewaltmittel weitestgehend innehat und, insofern politischer Wille besteht, über Kapazitäten der einseitigen Regeldurchsetzung verfügt (III), ist Guinea (Chambers 2004). Viele hybride Regime Afrikas fallen in den Quadranten II. Sie zeichnen sich durch eine hohe Begrenztheit staatlicher Regeldurchsetzungsfähigkeit einerseits und einen mittleren Grad der Gebundenheit staatlicher Herrschaft andererseits aus (Tilly 2006, Erdmann 2003). Tansania stellt einen solchen Fall der „democracy with adjectives“ dar (Collier/Levitsky 1997). Während sich für die Quadranten I, II und III empirische Entsprechungen finden lassen, ist dies für stark begrenzte jedoch gleichzeitig stark gebundene Staatlichkeit (IV) logisch schwierig. In Räumen hoher Begrenztheit von Staatlichkeit, in denen der Staat also weder sein Gewaltmonopol noch verbindliche Regelungen in seinem Territorium durchsetzen kann, tritt empirisch historisch Demokratie in substantieller Form nicht nachhaltig auf. Vielmehr haben sich zum einen „Zonen fragmentierter Tyrannei“ (Tilly 2006) herausgebildet, in denen unterschiedliche lokale Machtzentren um Autorität konkurrieren, ohne dass diese durch die (oft formal-demokratische) nationale Regierung gebunden werden würden. Sie entsprechen damit der Kombination von hoher Begrenzung und geringer Gebundenheit von Staatlichkeit. Die Demokratische Republik Congo (DRC) ist zwar formal eine junge Demokratie, das Land gilt jedoch als klassisches Beispiel für extrem begrenzte und daher auch wenig gebundene Staatlichkeit. Es besteht kein staatliches Gewaltmonopol und der Reststaat verfügt kaum über die Fähigkeit bzw. den Willen, verbindliche Regeln einseitig durchzusetzen. Die personalisierte Autokratie Mobutus hat sich in ein fragiles System fragmentierter Machtzentren entwickelt, in dem die Regierung nie über die Kontrolle der Gewaltmittel in ihrem Territorium verfügt hat (Young 1998; Reyntjens 2007). Die endgültige Fallauswahl soll erst bei Projektbeginn erfolgen, um die teilweise sehr dynamischen Entwicklungen in Afrika südlich der Sahara berücksichtigen zu können (siehe beispielsweise die jüngsten Ereignisse in Guinea).

Politikfelder

Neben dem in der ersten Phase bereits untersuchten Politikfeld Umweltschutz, soll in der zweiten Phase der Sicherheitsbereich hinzugenommen werden.[5] Dies erlaubt es uns, den Schatten der Hierarchie zwischen zwei funktionalen Bereichen zu variieren. In Bezug auf Sicherheit, ist der staatliche Wille zur Regel(durch)setzung in Regionen des Rohstoffabbaus zumindest selektiv in allen Fällen gegeben, während das im Umweltbereich nicht der Fall ist. Es ist somit ein längerer staatlicher Schatten der Hierarchie im Bereich Sicherheit als im Bereich Umwelt zu erwarten. Gleichzeitig gibt es Unterschiede in Bezug auf die Motivation von Unternehmen sowie die Inklusivität und Reichweite von Governance durch Unternehmen. Unternehmen haben ein starkes Eigeninteresse an effektiver Sicherheitsbereitstellung; der Schatten der Anarchie erweist sich hier als ein wichtiger Anreiz für Unternehmensbeiträge zu Governance. Allerdings lässt sich Sicherheit relativ einfach als Privat- bzw. Klubgut herstellen, so dass eine inklusive Bereitstellung von Sicherheitsleistungen für die Gemeinschaft ohne einen Schatten der Hierarchie kaum zu erwarten ist (vgl. Wolf oder ISA 2008; Haufler/Avant 2008). Im Bereich Umwelt dagegen stellt sich dies umgekehrt dar. Umweltschutz-Leistungen haben in der Regel den Charakter von Kollektivgütern. Jenseits staatlichen Zwangs zeigen nur ausgewählte Unternehmen ein Interesse am Gut Umweltschutz. Hier kommt dem externen Schatten der Hierarchie, den globale Umweltregulierung ausübt, Bedeutung zu. Während Initiativen freiwilliger Standards im Sicherheitsbereich noch jung sind und vage bleiben, hat sich im Umweltbereich die Verregelung über transnationale Standardsetzung bereits seit den 1980er entwickelt und weist in verschiedenen Bereichen einen höheren Institutionalisierungsgrad auf (Hönke et al. 2008). Die Auswahl verschiedener Politikfelder gestattet uns auch, Varianz bezüglich der Wirkung der Gebundenheit von Staatlichkeit auf die Beteiligung von Unternehmen an Governance zu untersuchen. Im Umweltbereich wirkt sich die größere Handlungsautonomie von Akteuren, die formal weder dem Staats- noch dem Unternehmenssektor zurechenbar sind (z.B. zivilgesellschaftliche Gruppen), auf die Bereitschaft von multinationalen Firmen aus, sich grundsätzlich am Umweltschutz zu beteiligen. Im Sicherheitsbereich erwarten wir vielmehr, dass sich Kampagnen, Protestaktionen sowie Informations- und Überzeugungsprozesse eher auf die Inklusivität von Sicherheitsleistungen sowie die Modi der Bereitstellung auswirken.

Wir untersuchen unsere Fragestellung in der zweiten Phase anhand großer, rohstofffördernder Unternehmen (extractive industries). Wir betrachten Fälle, in denen sich Regime staatlich-privatwirtschaftlicher Extraktion (Snyder 2006b) herausgebildet haben und schließen Länder, in denen diese Industrien verstaatlicht wurden, bewusst aus. Extraktive Unternehmen können ihre Standorte nur bedingt frei wählen, da sie zunächst einmal den natürlichen Vorkommen von Ressourcen folgen. Zudem leisten sie hohe Eingangsinvestitionen. Deshalb machen sie von einer Exit-Option aufgrund politischer Faktoren weit weniger schnell Gebrauch wie leichte Industrien (Textil). Daraus resultiert, dass sich anhand der Standorte dieser Unternehmen die nötige Varianz gebundener und begrenzter Staatlichkeit mit Fällen abdecken lässt. So können intervenierende Faktoren konstant gehalten werden und die Rolle von Unternehmen bei der Bereitstellung von Governance-Leistungen in einem eingrenzbaren empirischen Feld untersucht werden.

Anhand extraktiver Industrien lässt sich die Wirkung externer Regelungen zur Bereitstellung von Governance-Leistungen in Beziehung setzen zur politischen Ökonomie staatlicher Herrschaft. Einerseits haben sich insbesondere hinsichtlich rohstofffördernder Unternehmen freiwillige Regulierungsformen auf der transnationalen Ebene entwickelt, die auf das Verhalten von Firmen in Räumen stark begrenzter Staatlichkeit zielen (Voluntary Principles, EITI, Kimberley Process). Große Unternehmen in diesem Sektor sind vielen Initiativen freiwilliger Selbstregulierung beigetreten bzw. nehmen an Initiativen mit gemischten Akteurskonstellationen auf transnationaler und lokaler Ebene teil, die auf bessere lokale Umwelt- und Sicherheits-Governance ausgerichtet sind (vgl. Wolf et al. 2007; Szablowski 2007; Kantz 2008; Pattberg 2006; Prakash 2005; Yakovleva 2005). Unternehmensbeiträge zu inklusiver Umwelt- und Sicherheits-Governance könnten aufgrund eines externen Schattens der Hierarchie erwartet werden. Gleichzeitig postuliert jedoch die politökonomische Literatur zu Rentenstaatlichkeit in der „Dritten Welt“ einen negativen Zusammenhang zwischen Ressourcenreichtum einerseits und der Gebundenheit staatlicher Herrschaft sowie der Begrenzung staatlicher Handlungskapazität andererseits. Wo Regierungen ihre Herrschaft auf der Einnahme von Rohstoffrenten begründen, ist ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung schwach. Sie verfügen vielmehr über die nötigen Ressourcen, um in den Repressionsapparat zu investieren und/oder politische Gegner zu kooptieren (Karl 1997; Smith/Kraus 2005). Extraktive Unternehmen investieren also oft in autokratisch regierten Staaten, in denen sie scheinbar eher repressive und exklusive Formen von Governance befördern, statt zu inklusiven Formen von Governance beizutragen (vgl. Avant/Haufler 2009). Der Fokus auf rohstofffördernde Unternehmen erlaubt es, dieses Spannungsfeld transnationalen und lokalen Regierens zu untersuchen und einen wichtigen Beitrag zur Ausdifferenzierung lokaler Governance-Formen und ihrer Bestimmungsfaktoren zu leisten (Hönke 2009).

Schließlich wollen wir stärker die historische Dimension in den Blick nehmen und systematisch die Entwicklung von Governance-Formen über die Zeit in die Untersuchung einbeziehen. Hier haben sich v.a. hinsichtlich der Entwicklung von transnationalen Normen zur Regulierung unternehmerischen Handelns, wichtige Veränderungen in den letzten 15 Jahren ergeben (Stichwort CSR), die wir aufgrund des Untersuchungszeitraumes in der ersten Phase (post-1994) für Südafrika nicht berücksichtigen konnten. Dies verweist auf die oben angesprochene Mehrebenenproblematik, die sich im Projekt D2 insbesondere an der zunehmenden Verflechtung transnationaler Normentwicklung und Regulierungsansätze in Bezug auf multinationale Unternehmen mit lokaler Politik zeigt. Zusätzlich haben politikfeldbezogene „transterritorial deployments“ (Latham 2001) von Geberländern, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen zugenommen, die darauf zielen, bessere Regulierung und Versorgung mit kollektiven Gütern durch die Kooperation nicht-staatlicher und staatlicher Akteure zu fördern (Export von New Modes of Governance) (Beisheim et al. 2009; Hönke et al. 2008; Börzel et al. 2007b). Es ist bisher kaum systematisch untersucht worden, wie sich diese Entwicklungen in unterschiedlichen staatlichen Kontexten ausgewirkt haben.

Der Beitrag von Unternehmen zu Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit

Wie in der ersten Phase des Projekts, bezieht sich die abhängige Variable auf den Beitrag von Unternehmen zu Governance. Wir wollen uns aber nicht mehr auf die staatliche Seite beschränken, sondern die Gesamtheit möglicher Unternehmensbeiträge zu Governance erfassen. Dabei fragen wir zunächst nach den Formen, in denen sich Unternehmen an Governance in den Bereichen Umwelt und Sicherheit beteiligen und unterscheiden dabei drei Dimensionen: (1) die Akteurskonstellationen des Regierens, die sich herausgebildet haben, (2) die Governance-Modi, derer sich bedient wird, und (3) die Ressourcen, die Unternehmen einbringen.

Aufbauend auf der ersten Phase unterscheiden wir zwischen den folgenden Akteurskonstellationen (vgl. Hönke et al. 2008):

Abbildung 2:   Interaktionsformen bei der Bereitstellung von Governance-Leistungen durch Unternehmen

Governance by government

Governance with government

(co-provision)

Governance without government

(self-provision)

capacity-building, delegation

Bi-partite

 

Tri-partite

 

Multi-stakeholder

 

Cooperation with/Delegation to other non-state actors

Self-provision (within company, collective business action)

Während wir zu den staatliche Akteuren sowohl Inhaber staatlicher Ämter auf der Lokal-, Provinz- und Zentralstaatsebene als auch Vertreter externer Staaten sowie von regionalen und internationalen Organisationen zählen, gehören zur Kategorie nicht-staatlicher Akteure profitorientierte Akteure wie Unternehmen und Unternehmensverbände (in unserem Fall die Bergbauindustrie, private Sicherheitsfirmen, und Beratungsunternehmen), lokale und transnationale Nicht-Regierungsorganisationen und community organizations sowie traditionelle Autoritäten und Akteure kommunaler Selbsthilfe (vigilante, neighborhood watches). Die Interaktionsformen zielen vor allem auf die Akteurskonstellationen ab, die grundsätzlich eine nicht-hierarchische Beziehung zwischen den beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren implizieren. Sie beziehen aber auch die Delegation von Governance-Aufgaben durch staatliche Akteure oder private Unternehmen an nicht-staatliche Akteure ein.

Wie diese Akteure genau ihr Handeln koordinieren und mit welchen Ressourcen sie Entscheidungen herbeiführen und gegenüber anderen durchsetzen, gehörte bisher nicht zur Fragestellung unseres Projekts. Die Governance-Modi, also die Frage, ob Akteure anweisen und delegieren, auf die Anwendung von Zwang rekurrieren, verhandeln und Anreize setzen oder sich weicher Steuerungsmodi wie dem Argumentieren oder der Steuerung durch Diskurse bedienen (Göhler 2007, Göhler/De La Rosa/Höppner 2009), sollen deshalb in der zweiten Projektphase stärker in den Blick genommen werden (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse).

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, welche (Macht)Ressourcen Akteure einsetzen, um sich an Governance zu beteiligen bzw. um auf die Form von Governance einzuwirken (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance). Dazu können sie ökonomisches Kapital (materielle Ressourcen wie Geld und physische Infrastruktur, Personal) und Wissen einsetzen (Hönke et al. 2008) und darüber hinaus auf soziales und symbolisches Kapital zurückgreifen (Bourdieu 1997). Wie gut Akteure mit materiellen Ressourcen ausgestattet sind, soziale Netzwerke aktivieren und Wissen und Diskurse einsetzen können, um ihre Interessen durchzusetzen bzw. zu legitimieren, ist entscheidend dafür, ob und wie sich Unternehmen in einem Kontext begrenzter und wenig gebundener Staatlichkeit an Governance beteiligen. Die Handlungsressourcen einzelner Akteure ergeben sich einerseits aus ihrer Position im lokalen bzw. transnationalen Feld der Sicherheits- bzw. Umwelt-Governance; andererseits (re)produziert erst das Handeln der Akteure lokale Machtstrukturen und kann diese auch verschieben (Bourdieu 1998m; vgl. auch Giddens 1984). Ein solch dynamischer, soziologischer Zugriff auf die Analyse lokaler Sicherheits- und Umwelt-Governance[6] erweist sich für Räume hybrider Staatlichkeit als besonders geeignet, da er uns erstens erlaubt, formelle und informelle Machtverhältnisse abzubilden, und zweitens, neben materiellen Machtungleichgewichten, die „Mächtigkeit“ sozialer Netzwerke sowie die von Wissen und Symbolen hervorzuheben. So können wir erstens prüfen, welche Rolle weiche Steuerungsmodi, wie Verhandeln, Argumentieren und Diskurssteuerung, im Verhältnis zu hierarchischer Steuerung und Machtausübung spielen (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse; Göhler et al. 2009) und zweitens lokale Governance-Konfigurationen beschreiben.

Zusätzlich zu den Formen und Modi von Governance, interessieren wir uns in der zweiten Phase auch stärker für die Qualität von Governance-Beiträgen durch Unternehmen. Wir fragen nach ihrer Inklusivität bzw. nach möglichen Ausschlussmechanismen. Inwiefern ist zum Beispiel die Sicherheit für die Einen mit erhöhter Unsicherheit für Andere verbunden? In Bezug auf das Ergebnis verschiedener Governance-Arrangements, unterscheiden wir zwischen der Bereitstellung von Sicherheit bzw. Umweltschutz als privates Gut, Klubgut bzw. kollektives Gut (vgl. SFB-Rahmenantrag; vgl. auch Héritier 2002). In Räumen begrenzter Staatlichkeit stellt der Bezug auf das Kollektiv der Staatsbürger kein empirisch sinnvolles Kriterium zur Bestimmung öffentlicher Güter dar. Deshalb nutzen wir den Begriff des Kollektivgutes und setzen den Raum als Korrektiv ein. Demnach handelt es sich um Klubgüter, wenn diese nur für ein definierbares Teilgebiet eines empirisch festzulegenden Territoriums bereitgestellt bzw. nur für ausgewählte Individuen oder soziale Gruppen innerhalb eines größeren Territoriums erbracht werden. Wir sprechen von einem öffentlichen Gut im Sinne eines Kollektivgutes, wenn eine Governance-Leistung für alle innerhalb dieses Territoriums befindlichen Personen gleichermaßen bereitgestellt wird (à SFB-Ziel 5: Von der Produktion privater Güter zur Bereitstellung von Governance).[7]

Unsere bisherige Forschung hat gezeigt, dass die Frage nach der Inklusivität von Governance durch Unternehmen über die Zeit betrachtet werden sollte, um die Prozessdimension in der Analyse „neuen“ Regierens zu stärken und (nicht-intendierte) Konsequenzen dieses Wandels stärker in den Blick zu bekommen. Im Lichte unserer zwei zentralen Untersuchungsvariablen, wollen wir empirisch untersuchen, wann wir langfristig eine steigende Inklusivität und Qualität der Governance bestimmter Bereiche, eine Fragmentierung oder gar eine Entregelung beobachten, die verstärkt Konflikte zwischen verschiedenen Kollektiven bzw. Klubs nach sich zieht. Hier schließt sich im Hinblick auf die dritte Phase die Frage nach (nicht-intendierten) Effekten auf Staatlichkeit sowie auf nicht-staatliche, traditionelle Ordnungsformen an: Unter welchen Bedingungen führt privates Regieren durch Unternehmen bzw. öffentlich-private Partnerschaften zu einer Stärkung oder Schwächung staatlicher und traditioneller Governance-Kapazitäten? Wann stärken bzw. schwächen Unternehmen die Gebundenheit lokaler politischer Ordnungsformen?

Unser Projekt erwartet Varianz hinsichtlich des Beitrages von Unternehmen zu Governance in Abhängigkeit zweier zentraler Untersuchungsvariablen. Die Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit variieren wir systematisch durch unsere Länder- bzw. Regionenauswahl. Innerhalb der Länder bzw. Regionen werden wir für Faktoren, die sich in der ersten Projektphase als erklärungskräftig erwiesen haben (v.a. Unternehmensmerkmale wie CSR, Markenname, Heimatlandregulierung, Exportorientierung), durch die Auswahl entsprechender Unternehmen kontrollieren. Die Untersuchung funktionaler Äquivalente moderner Staatlichkeit wird eher induktiv erfolgen. Wir verfügen nicht über ausreichende theoretische Erkenntnisse, um Hypothesen über Bedingungen zu formulieren, unter denen wir die Herausbildung der verschiedenen funktionalen Äquivalente erwarten können.

Funktionale Äquivalente zu moderner Staatlichkeit

Neben dem „Schatten des Marktes“ (wirtschaftliche Anreize), dessen Funktionieren womöglich auch auf ein Mindestmaß an (gebundener) Staatlichkeit (Rechtssicherheit) angewiesen ist (Schuppert/Kötter 2007), finden sich in der Governance-Forschung drei weitere mögliche funktionale Äquivalente zum staatlich erzeugten Schatten der Hierarchie.

Erstens verweisen Renate Mayntz und Fritz Scharpf auf den bereits erwähnten „Schatten der Anarchie“ (siehe oben), der sich durch die vollständige Abwesenheit einer sanktionsbewehrten Zentralgewalt auszeichnet. Wenn Staaten Governance-Leistungen nicht bereitstellen können oder wollen,[8] stehen private Akteure vor der Wahl, entweder die Governance-Leistung selbst bereitzustellen oder ganz darauf verzichten zu müssen.

Zweitens kann Sozialkapital wichtige Kooperationsanreize für nicht-staatliche Akteure ausbilden. Der „Schatten der Gemeinschaft“ beruht auf gesellschaftlichem Vertrauen und fördert die Bereitschaft, sich an der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu beteiligen sowie die generelle Erwartung, dass entsprechende Regelungen grundsätzlich auch befolgt werden. Damit kann Sozialkapital eine dem Schatten der Hierarchie vergleichbare Funktion erfüllen. Da gemeinwohlorientiertes Handeln (civic engagement) als sozial angemessen gilt, bieten die entsprechenden gesellschaftlichen Erwartungen den entscheidenden Anreiz zur Kooperation, der auch nicht durch mögliches Trittbrettfahren anderer geschmälert wird, weil ein solches Verhalten als sozial unangemessen gilt und entsprechend gesellschaftlich sanktioniert würde (reputation-based rule-enforcement, vgl. B7 Schuppert). Auf ähnliche Weise ist die Gemeinwohlfähigkeit (Inklusivität) dadurch gewährleistet, dass Politikergebnisse, die sich an Partikularinteressen ausrichten, gesellschaftlich nicht akzeptabel wären (Putnam 1993). Inwiefern Sozialkapital allerdings tatsächlich als funktionales Äquivalent zum Schatten der Hierarchie gesehen werden kann, ist umstritten. Margret Levi argumentiert beispielsweise, dass das Vertrauen der Bürger/innen in die allgemeine Regelbefolgung nicht über Sozialkapital, sondern durch die Sanktionsfähigkeit politischer Institutionen, also letztlich dem Schatten der Hierarchie, generiert wird (Levi/Stoker 2000; Levi 1996). Problematisch ist hierbei, dass in Räumen moderner Staatlichkeit staatliche Handlungsfähigkeit und Sozialkapital stark miteinander korrelieren, ohne dass klar wäre, ob ein Kausalzusammenhang besteht und in welche Richtung die Kausalität wirkt (vgl. Dudziak 2007; Sissenich 2009). Es wird zu untersuchen sein, inwiefern ein solcher „Schatten der Gemeinschaft“ auch in Räumen begrenzter und kaum gebundener Staatlichkeit erzeugt werden kann. Dabei gilt es, die Forschung zu Klientelismus, Korruption und Neopatrimonialismus zu berücksichtigen, die auf die negative Wirkung der Bindung staatlicher Entscheidungsträger an partikulare Gemeinschaftsinteressen verweist (Helmke/Levitsky 2002; UNECA 2007).

Schließlich verweisen vor allem unsere Ergebnisse aus der ersten Phase auf die Möglichkeit, einen „externen Schatten der Hierarchie“ zu erzeugen (vgl. Börzel 2007). Zum einen können internationale Organisationen und Regime das Handeln von Akteuren auf das Gemeinwohl festlegen. Das gilt nicht nur für Unternehmen, die sich zunehmend an Standards für Corporate Social Responsibility messen lassen müssen, wie sie z.B. der Global Compact festlegt (siehe Beisheim et al. 2007). Auch Nicht-Regierungsorganisationen und lokale Akteure können an völkerrechtliche Standards für „gutes Regieren“ gebunden werden (siehe Rudolf 2007). Zum anderen sind die Aktivitäten transnationaler Unternehmen zunehmend der Regulierung durch Länder unterworfen, in denen sie ihre Konzernzentralen haben (Hönke et al. 2008). Die Einhaltung internationaler und nationaler Standards in Räumen begrenzter Staatlichkeit wird nicht nur durch internationale Institutionen überwacht und ggf. sanktioniert, sondern auch durch die Öffentlichkeitsarbeit transnationaler Nicht-Regierungsorganisationen sowie durch Staaten, in denen multinationale Konzerne ihren Firmensitz und transnationale Nicht-Regierungsorganisationen ihre Zentrale haben (Börzel et al. 2010).

Während der „Schatten der Anarchie“ ganz ohne Staatlichkeit auskommt, wird der „externe Schatten der Hierarchie“ durch Räume konsolidierter Staatlichkeit erzeugt. Da der Schatten der Anarchie die entscheidenden Anreize für die Bereitstellung von Governance-Leistungen durch Unternehmen bildet und der externe Schatten der Hierarchie vor allem deren Gemeinwohlverträglichkeit gewährleisten soll, können sich die beiden funktionalen Äquivalente durchaus ergänzen bzw. wechselseitig verstärken. Das gilt grundsätzlich auch für den „Schatten der Gemeinschaft“, der allerdings ohne die politische Autonomie nicht-staatlicher Akteure kaum vorstellbar ist. Inwiefern sie alle den fehlenden Schatten der Hierarchie in Räumen begrenzter Staatlichkeit tatsächlich ausgleichen können, ist eine empirische Frage, die wir durch unsere vergleichenden Fallstudien klären wollen.

Das gilt auch für mögliche funktionale Äquivalente zur Gebundenheit von Staatlichkeit, wie sie in modernen Staaten durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt (Benz 2001; vgl. Ladwig et al. 2007). Transnationale Advocacy-Netzwerke vermögen die Kapazitäten lokaler Gemeinschaften und Nicht-Regierungsgruppen zu stärken und Menschenrechtsverletzungen auf lokaler und internationaler Ebene anzuprangern (Keck/Sikkink 1998; Risse et al. 1999). Die Einhegung staatlicher Herrschaftsausübung kann ebenfalls extern erfolgen über die Einbindung in internationale Organisationen (Chayes/Chayes 1995), die wie die UN, die SADC oder die African Union über ein Interventionsrecht im Falle massiver Menschenrechtsverletzungen oder eines Staatsstreichs verfügen, oder zumindest Sanktionen verhängen können (vgl. B2 Börzel). Dies gilt umso mehr, wenn (trans)nationale Akteure Druck auf andere Regierungen und internationale Organisationen ausüben, sich aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stark zu machen (Keck/Sikkink 1998; Van der Vleuten 2007). Hier könnte zukünftig der Afrikanischen Union eine wichtigere Rolle zukommen.

Auf lokaler Ebene können sich genuin alternative Mechanismen der Bindung von Staatlichkeit entwickeln. So gerät staatliche Herrschaftsausübung an ihre Grenzen, wenn sie auf Rechts- und Machtansprüche handlungsfähiger „traditioneller“ Herrschaftsverbände trifft, mit denen eine Teilung von Macht immer wieder ausgehandelt werden muss, diese aber häufig nicht rechtlich verankert ist (vgl. Boone 2003). Darüber hinaus können sich lokale Ansprüche über Protest- und Gewaltaktionen neu mobilisierter Gruppen (jugendliche Milizen, Widerstand benachteiligter Gemeinschaften) ausdrücken, wofür das nigerianische Nigerdelta ein prominentes Beispiel ist (Frynas 2000).

Theoretische Erwartungen zu Form und Art der Beiträge von Unternehmen zu Governance

Ein deduktiver Hypothesentest ist auch in der zweiten Projektphase angesichts der Komplexität des Forschungsgegenstandes, die durch die historische und Mehrebenenperspektive noch erhöht wird, kaum möglich. Wir können jedoch eine Reihe von Arbeitshypothesen formulieren, welche die empirische Analyse anleiten werden. Die Hypothesen ergeben sich aus den o.g. theoretischen Überlegungen und werden sich an den folgenden Erwartungen hinsichtlich der Wirkung unterschiedlicher Grade der Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit orientieren (vgl. Abbildung 4).

Der Beitrag von Unternehmen zur Bereitstellung von Governance-Leistungen ist am wahrscheinlichsten in Räumen, die über einen mittleren Schatten der Hierarchie verfügen und in denen nicht-staatliche Akteure über einen gewissen Grad an politischer Handlungsautonomie verfügen. Diese Konstellation kommt der modernen Staatlichkeit noch am nächsten (I). Hier erwarten wir, dass Unternehmen einen Beitrag zu Sicherheit und Umweltschutz als Kollektivgüter sowohl in Form der Ko-Regulierung bzw. gemeinsamer Bereitstellung (governance with government) als auch private Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung (governance without government) leisten.

Auch in Räumen, in denen der Schatten der Hierarchie zwar schwach ist, lokale bzw. transnationale nicht-staatliche Akteure aber zumindest lokal über ausreichend politische Handlungsautonomie verfügen, erwarten wir, dass Unternehmen im „Schatten der Anarchie“ bereit und in der Lage sind, Governance-Leistungen zu erbringen. Der „Schatten des Marktes“, der „Schatten der Gemeinschaft“ wie auch ein „externer Schatten der Hierarchie“ können zusätzliche Anreize dafür bieten (II). Unternehmen werden hier ihren Governance-Beitrag primär in Form von privater Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung (governance without government) erbringen, die einen relativ geringen Grad an Inklusivität aufweisen wird (Klubgüter).

Das Governance-Engagement von Unternehmen scheint am unwahrscheinlichsten in Räumen, in denen der Staat einen verhältnismäßig starken Schatten der Hierarchie erzeugt, nicht-staatlichen Akteure aber aufgrund mangelnder Gebundenheit staatlicher Herrschaft nicht über ausreichend politische Handlungsautonomie verfügen, um Governance-Leistungen bereitzustellen bzw. Unternehmen (und den Staat) dazu anhalten zu können dies zu tun. Auch der „Schatten des Marktes“ wird hier kaum wirken, da es an der notwendigen Rechtssicherheit für Unternehmen fehlt (III). Wenn Governance-Leistungen erbracht werden, dann durch staatliche Akteure (governance by government) und als Klubgüter.

Die kombinierte Wirkung von extrem begrenzter, aber wenig gebundener Staatlichkeit (IV) ist am schwierigsten zu prognostizieren. Dies bezieht sich auf Post-Konflikt-Länder bzw. Fälle zerfallen(d)er Staatlichkeit wie die DRC. Zu einem räumlich stark begrenzten Schatten der Hierarchie tritt hier der Schatten der Anarchie hinzu, in dem der Staat weder Governance-Leistungen bereit stellen noch die Handlungsautonomie nicht-staatlicher Akteure umfassend einschränken kann. Während der „Schatten des Marktes“ hier keine Rolle spielen wird, könnten der „Schatten der Gemeinschaft“ und ein „externer Schatten der Hierarchie“ als funktionale Äquivalente fehlender Staatlichkeit wirken. Wenn Unternehmen sich überhaupt entschließen, Governance-Leistungen zu erbringen, werden sie dies in Form von privater Selbstregulierung bzw. Eigenbereitstellung tun (governance without government), die einen hohen Grad der Exklusivität aufweist (private Güter, Klubgüter).

Abbildung 3: Der erwartete Beitrag von Unternehmen zu Governance

Arbeitsprogramm und Zeitplan

Die oben formulierten Arbeitshypothesen zum erwarteten Beitrag von Unternehmen zu Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, werden wir anhand von verschiedenen Fallstudien, die wir auf den beiden zentralen Untersuchungsvariablen Begrenzung und Gebundenheit von Staatlichkeit auswählen, einer empirischen Überprüfung unterziehen. Die Frage nach der wachsenden bzw. abnehmenden Inklusivität und Qualität von Governance in den von uns untersuchten Bereichen wollen wir eher induktiv angehen. In der dritten Phase sollen dann die empirischen Befunde die Grundlage für eine systematische Untersuchung der (nicht-intendierten) Effekte privaten Regierens auf Staatlichkeit sowie auf nicht-staatliche, traditionelle Ordnungsformen bilden.

Das Projekt geht in vier Schritten vor:

(1)   2010:   Analyse von Sekundärliteratur sowie von öffentlich zugänglicher grauer Literatur und von Presseartikeln für die endgültige Auswahl der Länderfallstudien

Zunächst wollen wir die fallspezifische Literatur zu Staatlichkeit und ihrer subregionalen Ausprägung in den jeweils von uns untersuchten Bergbauregionen auswerten und uns einen Überblick über die jeweilige Bergbauindustrie sowie deren Umfeld hinsichtlich Umwelt- und Sicherheits-Governance verschaffen. Dazu sind Arbeitsaufenthalte in den einschlägigen Spezialbibliotheken in Europa geplant (Afrikastudie Centrum in Leiden, Niederlande, School of Oriental and African Studies (SOAS) King’s College in London, UK.)

Dann werden wir den Pool möglicher zu untersuchender Firmen identifizieren. Dazu werden erste Hintergrundgespräche mit internationalen Expert(inn)en sowie IndustrievertreterInnen und NGOs in Europa geführt sowie Prospektionsreisen zur Vorbereitung der Feldforschungsphase in den Untersuchungsländern, in denen wir auf keine eigenen Vorarbeiten zurückgreifen können, unternommen. Die Erfahrung mit Forschung in Afrika zeigt, dass ein solcher erster Feldforschungsaufenthalt sehr wichtig für die Etablierung von Kontakten zu lokalen Kooperationspartnern und zu anderen relevanten Interviewpartnern ist, um sich zunächst einen Zugang zum Forschungsfeld zu verschaffen.

(2)   2011:   Kategorienbildung und Operationalisierung der abhängigen und unabhängigen Variablen sowie Entwicklung von Leitfragen

Wir werden Feldforschungsaufenthalte in allen vier Fallstudienländern durchführen. Diese werden den Schwerpunkt auf Gespräche mit ExpertInnen, den verschiedenen staatlichen Institutionen, VertreterInnen der Zivilgesellschaft sowie FirmenvertreterInnen auf nationaler und Provinzebene legen. Daran schließt sich die Vorbereitung von lokalen Mikrostudien einzelner Unternehmensstandorte an. Das Projekt kann kaum auf bestehende Daten zurückgreifen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung primärer Daten durch Feldforschung. Wir erwarten, dass während der Gespräche und Feldforschungaufenthalte neue Aspekte in den Blick rücken bzw. sich die Gewichtung bisher identifizierter Problemaspekte verschieben wird. Dies dient der Weiterentwicklung unserer Arbeitshypothesen sowie insbesondere der Anpassung von Forschungsstrategie und Leitfragebögen, die die empirischen Dimensionen der Ausprägungen unserer Variablen spezifizieren und ihnen Indikatoren zuordnet, die sich empirisch erheben lassen.

(3)   2012:   Auswertung der ersten Phase der Datenerhebung und Weiterentwicklung/Anpassung der Arbeitshypothesen

In einem weiteren Feldforschungsaufenthalt werden ggf. fehlende Daten nach erhoben. Vor allem soll dieser Aufenthalt jedoch dazu dienen, die durch Dokumente und ExpertInneninterviews erhaltenen Forschungsergebnisse mittels lokaler Mikrofallstudien an Unternehmensstandorten zu vertiefen. Dazu werden wir semi-strukturierte Interviews mit lokalen Akteuren ergänzen durch Methoden der teilnehmenden Beobachtung sowie durch Fokusgruppen. Dies erlaubt die Informationen aus semi-strukturierten Experteninterviews mit Aussagen von Bergbauarbeitern, Bewohnern der Bergbaustädte und angrenzender Dörfer zu überprüfen und Erkenntnisse über die Effektivität, die Inklusivität und die (nicht-intendierten) Effekte von Governance durch Unternehmen zu erlangen. Diese letzte Feldforschungsphase ist zentral für unsere Forschungsfrage, da erst sie eine Überprüfung bisheriger Erkenntnisse und Zugang zu funktionalen Äquivalenten wie lokalen Governance-Formen erlaubt.

(4)   2012 und 2013: Strukturierung und Auswertung des Materials

Nach der Feldforschung werden wir das Material strukturieren und bezogen auf ein Mapping unserer abhängigen Variablen sowie der in den Arbeitshypothesen identifizierten unabhängigen Variablen auswerten. Dabei werden wir offen sein für neue Erkenntnisse im Hinblick auf die Ausspezifizierung unserer abhängigen Variablen sowie für gänzlich neue Einsichten bezüglich unserer Hypothesen. Außerdem wollen wir unsere Ergebnisse im Hinblick auf die Frage nach der Entwicklung der Inklusivität und der Qualität von Governance in den von uns untersuchten Bereichen auswerten. Dabei interessieren uns vor allem mögliche Konflikte zwischen verschiedenen Kollektiven bzw. Klubs, die sich auf lokale Governance und – im Hinblick auf die dritte Phase – auch auf die Begrenztheit und Gebundenheit von Staatlichkeit auswirken können.

Zu Beginn des vierten Jahres soll ein Workshop mit allen PartnerInnen aus den Fallstudienländern durchgeführt werden, um unsere Ergebnisse zu diskutieren. Außerdem sollen die Projektergebnisse mit internationalen ExpertInnen aus Wissenschaft und Politik diskutiert werden. Das Verfassen der abschließenden Projektpublikationen und der Qualifikationsarbeiten der beiden Projektmitarbeiter/innen wird durch Arbeitsaufenthalte an entsprechend spezialisierten Forschungsstandorten unterstützt.

Unsere Erfahrungen aus der ersten Projektphase haben deutlich gemacht, dass wir lokale PartnerInnen stärker in die Arbeit des Projektes einbeziehen sollten. Es besteht bereits eine Kooperation mit der Graduate Business School sowie dem Centre of Criminology der University of Cape Town. Wir planen, mit weiteren Forschungsinstitutionen, Nicht-Regierungs-organisationen, Stiftungen und Verbänden, die in den jeweiligen Ländern zum Governance-Handeln von Unternehmen im Allgemeinen und zur Rolle von extraktiven Industrien im Besonderen arbeiten, zu kooperieren. Dazu gehört, dass wir sie in den Prozess der Datenerhebung einbeziehen werden. Am Ende der zweiten Phase sollten wir ein klares Set an Hypothesen erarbeitet und empirisch plausibilisiert haben. Wir werden die Bedingungen spezifizieren können, unter denen sich Unternehmen in Räumen begrenzter Staatlichkeit an der Bereitstellung von Governance-Leistungen beteiligen, wie viel (Rest)Staatlichkeit dafür notwendig ist bzw. inwiefern die Schatten der extern erzeugten Hierarchie, des Marktes, der Anarchie und der Gemeinschaft als funktionale Äquivalente für fehlende bzw. zu schwache Staatlichkeit dienen können. Schließlich werden wir Aussagen treffen können über die Bedeutung der Gebundenheit von Staatlichkeit durch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bzw. mögliche funktionale Äquivalente auf internationaler und lokaler Ebene.

In der dritten Phase wird es dann darum gehen zu untersuchen, wie sich die Bereitstellung von Governance-Leistungen durch Unternehmen auf Staatlichkeit auswirkt. Führt ihr Engagement zu einem Aufbau staatlicher Governance-Kapazitäten oder eher zu einer dauerhaften Entstaatlichung der Bereitstellung von Governance-Leistungen? Bewirkt der unternehmerische Governance-Beitrag eine größere Gebundenheit von Staatlichkeit durch mehr Partizipation oder finden wir eher (neue) Formen des „state captures“?

Stellung innerhalb des Sonderforschungsbereichs

Das Teilprojekt leistet einen Beitrag zum Gesamtvorhaben, in dem es sich erstens mit der Rolle von Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance (à SFB-Ziel 2) beschäftigt. Zweitens untersucht es die Entstehung und Effektivität neuer Formen des Regierens und trägt damit zum à SFB-Ziel 3: Effektivität und Legitimität von Governance bei. Drittens untersucht es, inwiefern staatliche und nicht-staatliche Akteure auf hierarchische und nicht-hierarchische Modi des Regierens zurückgreifen (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse). In der Aushandlung von Governance-Beiträgen von Unternehmen durch „weiche“ Steuerungsmodi ist zudem die Frage nach der Rolle von Machtasymmetrien und unterschiedlicher Ressourcenausstattung von Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren, traditionellen Autoritäten und des Staates zentral. Dabei beobachten wir Aneignungs- und Abwehrprozesse externer Governance-Diskurse auf der lokalen Ebene, die die Effektivität und Inklusivität der von Unternehmen (mit-)erbrachten Governance-Leistungen mitbestimmen (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse in Räumen begrenzter Staatlichkeit). Wir untersuchen, wie unterschiedliche Akteure um die territoriale Reichweite bzw. die relevante Gruppe von Adressaten und Empfängern von Governance sowie um legitime Formen der Repräsentation dieser ringen, und wie sich staatliche und traditionelle Eliten, aber auch NGOs externe Ressourcen aneignen, um ihre jeweilige Position zu stärken (à SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance). Schließlich tragen wir zu der Frage nach Prozessen einer Ausweitung bzw. Verringerung von Reichweite und Qualität von Governance-Leistungen bei: Das Teilprojekt unterscheidet hinsichtlich der Outcome-Dimension zwischen der Inklusivität und Qualität von Umwelt- und Sicherheits-Governance durch Unternehmen, und fragt danach wie sich diese über die Zeit verändern (à SFB-Ziel 5: Von der Produktion privater Güter zur Bereitstellung von Governance).

Im Sinne des Projektbereichs D untersuchen wir diese Fragen in Bezug auf die Bereitstellung von Governance-Leistungen im Bereich Umwelt. Während das Teilprojekt wegen der Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen aus der ersten Phase im Bereich „Wohlfahrt“ verankert bleiben wird, stärkt es durch die Einbeziehung von Sicherheit gleichzeitig den Projektbereich C. Das Teilprojekt bildet damit eine wichtige Brückenfunktion zwischen den beiden Projektbereichen, indem es den Beitrag von Unternehmen zu Umwelt- und Sicherheits-Governance vergleichend untersucht und die divergierenden (Forschungs-)Dynamiken analysiert, die sich aus den Unterschieden der Politikfelder und der darin verhandelten Bereitstellung von Governance-Leistungen ergeben. Kooperationsmöglichkeiten ergeben sich dann entsprechend mit den Teilprojekten, die sich mit der Rolle von Unternehmen bei der Erbringung von Governance-Leistungen im Bereich Wohlfahrt (v.a. D1 Beisheim/Liese und D3/T1 Fuhr/Lederer und D7 Lütz) bzw. Sicherheit (v.a. C1 Zürcher, C2 Chojnacki, und C3 Braig/Maihold) beschäftigen. Aber auch von der Weiterführung der rechtswissenschaftlichen Projekte (B7 Schuppert, B8 Rudolf und B9 Ladwig) versprechen wir uns einen wertvollen Austausch bei der Suche nach funktionalen Äquivalenten für die Gebundenheit von Staatlichkeit.

Literatur

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 [1]     Für einen Überblick über die „race to the bottom“ Literatur vgl. Börzel et al. 2009.

[2]     Zur Unterscheidung zwischen dem Ideal und dem rhetorischen Anspruch moderner Staaten, umfassende und legitime Regelungsgewalt über ein Territorium auszuüben, einerseits, und andererseits der tatsächlichen Praxis von Staaten siehe beispielsweise Migdal (1997: 209-11). Vgl. Eisenstadt 2002 für unser Verständnis ‚multipler Modernen’.

[3]    Durch die Privatisierungsprogramme der Weltbank in den 1980er und 1990er Jahren trifft dies seit Ende der 1990er Jahre auf alle afrikanischen Fälle zu. Das Kriterium schließt nicht die unterschiedlichen Spielarten von „Regimen gemeinsamer Extraktion“ (Snyder (2006a)) aus, die wie in der DRC, Guinea oder Zambia oft einen Mindestanteil der staatlichen Bergbaugesellschaft an Operationen privater Firmen vorschreiben.

[4]     Für weitere mögliche Fälle siehe The Europa Regional Surveys of the World (2007).

[5]    Der in der ersten Phase untersuchte Bereich HIV/AIDS weist eine zu große Varianz hinsichtlich des Problemdrucks (Infektionsrate) im südlichen und westlichen Afrika auf, so dass ein Ländervergleich schwierig wird. Aufgrund der Blockadehaltung wichtiger Vetospieler in der Regierung gegen eine effektive HIV/AIDS Politik, stellt  Südafrika zudem in diesem Bereich nicht den in Bezug auf unsere Fragestellung nötigen Referenzfall dar ( Börzel et al. 2007a; Müller-Debus et al. 2009 ).

[6]     Für eine Anwendung Bourdieus auf die Analyse transnationaler Sicherheit in den Internationalen Beziehungen siehe Leander (2007), Bigo (2008).

[7]     Diesen Gedanken verdanken wir den Diskussionen während SFB-Workshops zum Thema Raum (2007) sowie der Querschnittsgruppe Räume des SFB 700, siehe auch Benecke et al. 2008a.

[8]     Shalini Randeria verweist in diesem Zusammenhang auf das Phänomen der „cunning states“, die ihre mangelnde Bereitschaft zur Bereitstellung von Governance-Leistungen mit fehlenden Kapazitäten rechtfertigen (Randeria 2003).