Springe direkt zu Inhalt

Projektbeschreibung

Das Teilprojekt versteht sich als Synthese-Projekt, das die Forschungen der einzelnen Teilprojekte zusammenführt und integriert. Im ständigen Austausch mit den übrigen Teilprojekten trägt es zur Theorieentwicklung innerhalb des SFB bei. Ziel des Projektes ist die kritische Reflexion und theoretische Weiterentwicklung des Governance-Ansatzes vor dem Hintergrund der komplexen Empirie in Räumen begrenzter Staatlichkeit und unter Einbeziehung von lokalen Governance-Diskursen und der sozio-kulturellen und historischen Spezifika der untersuchten Räume.

Langfassung

Das Teilprojekt versteht sich methodisch als Syntheseprojekt des SFB. Im engen Austausch mit den empirisch-analytischen Teilprojekten der Projektbereiche B-D wird es in der zweiten Förderperiode die Theorieentwicklung innerhalb des SFB weiter vorantreiben. Ziel des Projektes ist die kritische Reflexion und theoretische Weiterentwicklung des Governance-Ansatzes vor dem Hintergrund der komplexen Empirie in Räumen begrenzter Staatlichkeit.

In der ersten Förderperiode kristallisierten sich die Probleme der „Übersetzbarkeit“ des Governance-Konzeptes sowie Aneignungs- und Abwehrprozesse im Zusammenhang mit Governance-Transfer und Governance-Export als zentrale theoretische Herausforderungen heraus (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse). In der zweiten Förderperiode wird sich das Teilprojekt deshalb erstens mit Räumen begrenzter Staatlichkeit als Transfer-, Diffusions-, und Übersetzungsräumen von Governance beschäftigen und dabei die Theoriebildung im SFB unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher, geschichtswissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Ansätze weiter vorantreiben. Dabei geht es insbesondere um zwei Fragen:

(1)   Unter welchen Bedingungen kommen Übersetzungsprozesse, Kulturvermittlungen und Aushandlungsprozesse zwischen externen Anforderungen an Governance einerseits und lokalen Ordnungen und Governance-Vorstellungen andererseits zustande bzw. werden diese verhindert? Welche Rolle spielen dabei Ungleichheiten und Machtasymmetrien?

(2)   Welche Bedeutung haben „erfundene Traditionen“ und „pre-translations“, d.h. der Rekurs auf bereits diffundierte Konzepte bzw. Normen und Werte als Zwischenschritt im Übersetzungsprozess?

Zweitens wird sich das Projekt mit den normativen Implikationen auseinandersetzen, die mit Übersetzungs- und Transferprozessen zwischen den externen Anforderungen an Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit und den lokalen Werte-Vorstellungen und Governance-Diskursen andererseits unausweichlich verbunden sind. Welche basalen Grundgüter müssen in Räumen begrenzter Staatlichkeit bereitgestellt werden, damit weitere Governance-Leistungen überhaupt erbracht werden können? Und wer soll darüber bestimmen, welche Grundgüter von wem bereitgestellt werden sollen? Es braucht auch normativ begründbare Übersetzungs- und Transferregeln zwischen internationalen Anforderungen an Governance und lokalen Wertvorstellungen und Werte-Diskursen.

Als dritte Herausforderung stellte sich die empirische Bestimmung von Räumen begrenzter Staatlichkeit heraus. Die einschlägigen Datenbanken wie auch die Forschungsliteratur arbeiten hier zuweilen mit Kriterien und Indikatoren, die aus unserer Perspektive mehr als problematisch sind. In den meisten Fällen werden Kriterien zur Messung von Governance vermischt mit Indikatoren zur Evaluierung von Staatlichkeit. Wir werden daher als Dienstleistung für den gesamten SFB eine „Meta-Datenbank“ erstellen, die Daten aus existierenden Sammlungen zu Governance und zerfallen(d)er Staatlichkeit nach unseren Kriterien für begrenzte Staatlichkeit einerseits und Governance andererseits neu ordnet.

Ähnlich wie in der ersten Förderperiode wird das Teilprojekt A1 die Diskussionen im Rahmen der regelmäßigen Jour Fixes und der Arbeit der drei Querschnitts-Gruppen strukturieren und die Arbeitsergebnisse sichern. Dazu werden zentrale Diskussionen systematisch zusammengefasst und in Working Papers niedergelegt. Das Teilprojekt sieht sich dabei als Teil einer permanenten Feed-Back-Schleife zwischen den empirischen Teilprojekten und der intendierten Theorieentwicklung.

Bericht über die bisherige Entwicklung des Teilprojekts

Da der Ergebnisbericht im SFB-Rahmenantrag inhaltlich ausführlich auf die theoretischen und konzeptuellen Entwicklungen im SFB eingegangen ist, die u.a. auf den Beiträgen des Teilprojekts A1 beruhten, sollen im Folgenden eher summarisch die Arbeitsweise und der spezifische Beitrag des Teilprojekts zur Synthetisierung der Forschungsergebnisse des SFB dargelegt werden. Im Unterschied zum Rahmenantrag wollen wir hier auch die Chronologie unserer Diskussionen und die damit verbundene Entwicklung der neuen Frageperspektiven herausarbeiten.

In der ersten Phase des SFB lag der Schwerpunkt der Arbeit des Teilprojekts auf der Identifizierung der konzeptionellen Probleme, die bei der Übertragung des Governance-Konzepts auf Räume begrenzter Staatlichkeit (räumlich) außerhalb und (zeitlich) vor der OECD-Welt entstehen (àSFB-Rahmenantrag). Im Zentrum unserer Arbeit stand die Entwicklung eines theoretisch fundierten und empirisch brauchbaren Begriffsapparats. Erste begriffliche Schärfungen und Modifikationen wurden erarbeitet, indem die euro-atlantische Governance-Diskussion konfrontiert wurde a) mit (erkenntnis)theoretischer Forschungsliteratur zur Eurozentrismus-Problematik; b) mit empirischer Forschungsliteratur zu den sozio-kulturellen Spezifika der untersuchten Räume; und c) mit den empirischen Problemen, die die Regionalexperten in den einzelnen Teilprojekten bei der Anwendung des Governance-Konzeptes auf nicht-westliche Empirien entdeckten.

Die konzeptionelle Arbeit fand in erster Linie in den Querschnittsgruppen „Governance“ und „Räume begrenzter Staatlichkeit“ statt. Darüber hinaus initiierten wir eine Jour Fixe-Reihe zu den Grundbegriffen der Governance-Forschung im SFB, zu der wir einschlägig arbeitende Gastwissenschaftler einluden. Erste Diskussionspapiere wurden verfasst, auf deren Basis die begriffliche Auseinandersetzung stattfinden konnte. Zu Beginn des zweiten Jahres organisierten wir dann eine Klausurtagung, auf der der erarbeitete Grundbegriffe-Katalog vorläufig festgeschrieben wurde. Damit erreichten wir, dass die empirischen Teilprojekte mit einem einheitlichen Begriffsapparat arbeiteten, bevor sie zur praktischen empirischen Forschung ins Feld gingen. Die ersten Modifikationen unseres Forschungsansatzes (v.a. des Begriffsapparats) waren somit zunächst Ergebnis einer internen Diskussion.

Es folgte die Kritik von außen auf der Eröffnungskonferenz des SFB, die im Frühjahr des zweiten Förderjahres stattfand. Namenhafte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus relevanten Disziplinen und Forschungsfeldern setzten sich mit dem Forschungs-Ansatz des SFB auseinander. Unser Teilprojekt übernahm die inhaltliche Nachbearbeitung dieser Kritik und sorgte dafür, dass zentrale Diskussionen fortgeführt wurden – so etwa die Auseinandersetzung mit der postkolonialen Theorie oder die Kontroverse um unsere Konzepte von Governance und Staatlichkeit.

Schließlich kam die Phase der Ergebnissicherung. Wir strukturierten diese Phase mit Hilfe eines Frage-Katalogs, der an sämtliche Teilprojekte des SFB gerichtet war. Insbesondere unsere Grundbegriffe wurden mit der Empirie in Räumen begrenzter Staatlichkeit konfrontiert, um sie auf dieser Grundlage regional und kulturell zu schärfen. Dabei stellte sich heraus, dass sich die von uns im Laufe der ersten zwei Jahre entwickelten Begrifflichkeiten in der empirischen Forschung weitestgehend bewährten. Bei der Auswertung der Forschungsergebnisse konnte unser Teilprojekt zudem aus einer vergleichenden Perspektive verallgemeinerbare Phänomene erkennen und in die Theoriebildung einfließen lassen sowie Forschungsdesiderate aufzeigen (à SFB-Rahmenantrag).

Der geschilderte Austausch mit den empirischen Ergebnissen der Teilprojekte gestaltete sich nicht einseitig. Vielmehr waren wir zeitweise „Leistungserbringer“ (etwa wenn es um konkrete Definitionsvorschläge für unsere Grundbegriffe ging) und dann wieder „Leistungsempfänger“ (im Sinne einer permanenten konstruktiven Feedback-Schleife). Die Schnittstellenfunktion erwies sich als außerordentlich fruchtbar – gerade auch mit Blick auf die Theoriebildung. Die Funktion des Teilprojekts A1 als Syntheseprojekt, das Dienstleistungsfunktionen für den Gesamt-SFB übernimmt, hat sich in der ersten Förderperiode voll und ganz bewährt. In der Zwischenzeit greifen auch andere, uns thematisch nahe stehende SFB (bspw. der SFB 584 „Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte“) das Konzept auf. Aus diesem Grund soll das Teilprojekt A1 auch in der zweiten Förderphase fortgesetzt werden.

Die theoretisch-konzeptionelle Arbeit unseres Teilprojekts verstehen wir als einen ersten grundlegenden Beitrag zu einer Theorie des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Der Beitrag fußt auf der Auseinandersetzung mit der thematisch einschlägigen sozial- und geisteswissenschaftlichen Literatur und versucht insbesondere, die Diskussion um Governance weiter zu entwickeln, so dass sie auf Räume begrenzter Staatlichkeit anwendbar wird.

Im Laufe des ersten Jahres kristallisierten sich im Wesentlichen drei Problembereiche heraus, die den Kern unserer Begrifflichkeiten betrafen und die in der Folge unsere Arbeit bis hinein in den Prozess der Ergebnissicherung maßgeblich prägten: (1) die Implikationen des Governance-Begriffs, (2) eng oder weit gefasstes Verständnis von Staatlichkeit und (3) die Frage nach der räumlichen Bezugseinheit von Governance (à SFB-Rahmenantrag).

(1)   Governance

Ursprünglich definierte der SFB Governance als „das Gesamt aller nebeneinander bestehenden Formen der kollektiven Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte“ (Mayntz 2004: 66; vgl. auch Sonderforschungsbereich 700 2005: 27; Risse/Lehmkuhl 2006). Diese Definition beschreibt einen empirisch-analytischen Governance-Begriff, der zwar nicht festgelegt ist auf bestimmte Formen oder Akteure des Regierens, dessen Grenzen aber durch das Merkmal der Intentionalität klar abgesteckt sind: Die spontanen Regulierungen der Märkte sind nicht Governance – dies explizierte unser Teilprojekt in der Querschnittsgruppe „Governance“. Allerdings bleiben alternative Formen der Ordnungsbildung, z.B. autochthone Ordnungssysteme oder auch Formen der Selbstregulierung, die vom Konzept der Gouvernementalität beschrieben werden, als Kontext oder Rahmen von Governance, der bspw. Aneignungs- und Abwehrprozesse strukturiert, hochgradig forschungsrelevant.

In der Folge diskutierten wir insbesondere die empirischen und normativen Implikationen dieses Governance-Konzeptes, das – so Renate Mayntz in mehreren Diskussionen mit dem SFB – auf den zeitgenössischen euro-atlantischen Raum zugeschnitten sei und gewisse normative Voraussetzungen impliziere, die in anderen kulturellen Räumen oder Zeiten in dieser Form nicht gegeben seien. Mindestens über einen „Schatten der Hierarchie“ (Scharpf) ist Governance im o.g. Sinne immer legitimes und inklusives Regieren, das neben einer gewissen sozialen Integration auch die funktionale Differenzierung der Gesellschaft (sowie die Ausdifferenzierung einer zivilgesellschaftlichen öffentlichen Sphäre) und eine entsprechende gesellschaftliche Machtverteilung voraussetzt. Funktionale Differenzierung und soziale Integration aber sind ebenso wie Inklusion und Legitimität des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit eher die Ausnahme – das zeigt die einschlägige Forschungsliteratur zu den untersuchten Räumen (so etwa Debatten um hybride Regime [Bendel et al. 2002], Neopatrimonialismus [Erdmann 2002; Erdmann/Engel 2007] und Korruption, soziale Fragmentierung und Ethnizität).

Das Teilprojekt diskutierte das Problem der Übertragbarkeit des euro-atlantischen Governance-Konzepts auf Räume begrenzter Staatlichkeit eingehend und bezog dabei im Rahmen der Querschnitts-Arbeitsgruppe „Governance“ auch die ersten empirischen Ergebnisse der SFB-Teilprojekte systematisch mit ein. Theoretisch und begrifflich standen folgende Probleme im Zentrum unserer Diskussion (à SFB-Rahmenantrag):

(a)   die oftmals partikularistischen (und eben nicht inklusiven und nach euro-atlantischen Maßstäben nicht-legitimen) Leistungen oder die „hybriden Akteure“, die nicht eindeutig der privaten oder der öffentlichen Sphäre zugeordnet werden konnten;

(b)   die von den meisten empirischen Projekten beobachteten Machtasymmetrien: „Weiche“ Steuerung ist in Räumen begrenzter Staatlichkeit fast immer mit großen Machtdifferenzen verbunden; darüber hinaus steuern auch nicht-staatliche (sub-staatliche ebenso wie internationale) Akteure hierarchisch oder werfen zumindest einen starken „Schatten der Hierarchie.

Diese Beobachtungen stehen im Widerspruch zu zwei – häufig unhinterfragten – Prämissen des sozialwissenschaftlichen Governance-Konzepts, wie es im euro-atlantischen Raum verwendet wird (vgl. z.B. Benz 2004; Benz et al. 2007; Benz/Papadopoulos 2006; Schuppert 2005; Schuppert/Zürn 2008). Zum einen wird hierarchische Steuerung häufig automatisch staatlichen Akteuren zugeschrieben, wohingegen nicht-hierarchische Modi der Handlungskoordination (die sog. „neuen“ Formen des Regierens) zumeist gesellschaftlichen Akteuren oder Kooperationsformen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren zugeordnet werden (vgl. dazu Risse 2008). Im Ergebnis erscheint das Governance-Konzept dann eigenartig „machtblind“, als seien „neue“ Formen des Regierens frei von Machtverhältnissen (so Mayntz 2005; Mayntz 2008). Zum anderen wird Governance häufig unhinterfragt als legitimes und inklusives Regieren verstanden, dem eine implizite Gemeinwohlorientierung zugrunde zu liegen scheint.

Das erste Problem stellt den Governance-Begriff nicht grundsätzlich in Frage, sondern verlangt lediglich, dass zum einen herrschaftliche Modi der Handlungskoordination nicht mit bestimmten (staatlichen) Akteuren gleichgesetzt werden und dass zum anderen Machtverhältnisse systematisch in die Analyse der „neuen“ Formen des Regierens einbezogen werden. Wir werden dem in der zweiten Förderperiode des SFB verstärkt Rechnung tragen (à SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse).

Die zweite implizite Prämisse des Governance-Begriffes ist problematischer und stellt die „Reisefähigkeit“ des Konzepts in Räume begrenzter Staatlichkeit, d.h. seine Anwendbarkeit als analytische Kategorie, grundsätzlicher in Frage. Wenn mit „kollektiver Regelung gesellschaftlicher Sachverhalte“ erstens impliziert ist, dass das Kollektiv bekannt sei, für das regiert werden soll, und dass zweitens Governance per se legitim und anerkennungswürdig sei, dann verfehlt ein solch normativ aufgeladenes Konzept systematisch die Realität in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Wie im SFB-Rahmenantrag ausgeführt, haben wir deshalb unseren Governance-Begriff präzisiert und verstehen nun darunter institutionalisierte Modi der sozialen Handlungskoordination, die auf die Herstellung und Implementierung kollektiv verbindlicher Regelungen bzw. auf die Bereitstellung kollektiver Güter abzielen.

Während wir an der Intentionalität von Governance festhalten („abzielen“), beinhaltet dieser Begriff nur noch eine minimale Normativität im Sinne eines Bemühens um überlebenswichtige und basale Grundgüter (dazu Ladwig et al. 2007). Zugleich wird der Grad der Inklusion damit eine empirisch zu klärende Frage (Klubgut oder öffentliches Gut?). Es bleibt außerdem offen, wer genau das Kollektiv aus Anspruchsberechtigen, Adressaten und tatsächlichen Empfängern von Governance-Leistungen ist, solange nur eine minimale Inklusion gewährleistet ist (à SFB-Rahmenantrag).

Im Zentrum dieser neuen Governance-Definition des SFB steht ein raumzeitlich kontingentes Set an intendierten Governance-Leistungen („kollektiv verbindliche Regeln und Kollektivgüter“). Diese Konstruktion ermöglicht eine äquivalenzfunktionalistische Analyse von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, die spezifische eurozentrische Typisierungen auf der Ebene der Akteure und der Modi des Regierens nicht mehr voraussetzen muss (etwa Unterscheidungen von Staat und Gesellschaft, öffentlichen und privaten Akteuren, hierarchischem und nicht-hierarchischem Regieren, formellen und informellen Regelungen; vgl. Draude 2007). Die Fokussierung der Governance-Leistungen weitet also den Blick des Be­trachters für die tatsächliche Vielfalt des Regierens – auch (räumlich) außerhalb und (zeitlich) vor der OECD-Welt.

(2)   Staatlichkeit

Unser zweiter Kernbegriff kam spätestens mit der Eröffnungskonferenz des SFB auf den Prüfstand. Rege diskutiert wurde insbesondere unser Staatlichkeitsbegriff, der von effektiver Gebietsherrschaft im Sinne des Gewaltmonopols und der Fähigkeit zur Regel(durch)setzung ausging. Hier ließ sich eine interessante Polarisierung beobachten: Unser Bemühen um eine „schlanke“, wenig voraussetzungsvolle Definition wurde vor allem von Sozialwissenschaftlern kritisiert, die in den konsolidierten Demokratien der OECD-Welt forschen (z.B. der „Demokratische Rechts- und Interventionsstaat“ [DRIS] des Bremer SFB 597; Leibfried/Zürn 2005) und/oder in ihren Analysen von Staatszerfallsprozessen vom entwickelten Wohlfahrtsstaat als Bezugsgröße ausgingen (Rotberg 2004, aber auch Schneckener 2004). Hingegen mahnten Regionalforscher ebenso wie einige Historiker zur Vorsicht vor einer eurozentristischen bzw. teleologischen Konzeption. Für sie konnte die Definition nicht „schlank“ genug sein. Eine normative Aufladung sollte so weit wie möglich vermieden werden, um die empirische Existenz von Staatlichkeit in peripheren oder historischen Räumen nicht per definitionem unmöglich zu machen.

Unser Teilprojekt prüfte beide Positionen eingehend, wobei uns vor allem eine kritische Anregung beschäftigte: Arthur Benz hatte das Kriterium der Herrschaftsbegrenzung mittels institutionalisierter, rechtlich-demokratischer Verfahrenslegitimität vorgeschlagen, um den Staatlichkeitsbegriff seiner ursprünglichen, ohne Frage europäisch geprägten Bedeutung nicht völlig zu entleeren (vgl. Benz 2006). Im Ergebnis erschien uns diese Lösung aber dennoch normativ zu voraussetzungsvoll. Begrenzte Staatlichkeit fände sich nahezu überall, außer vielleicht in Westeuropa, Nordamerika und Japan. Zudem ist gerade der Begriff der demokratisch gewährleisteten (Input-)Legitimität in Zeiten elektoraler Scheindemokratien nur schwer empirisch zu evaluieren (Merkel et al. 2003 - 2004), ganz zu schweigen von unseren historischen Fällen, in denen bei Anwendung dieses Kriteriums per se begrenzte Staatlichkeit herrschen würde.

Der Herrschaftsbegrenzungsaspekt schien uns dennoch wichtig, allerdings wiederum in einer minimal normativen Variante. Wir meinen, dass Staatlichkeit per definitionem begrenzt ist, weil es sich bei Staatlichkeit um eine spezifische Form von Herrschaft handelt und Herrschaft immer institutionalisiert – also durch Regelhaftigkeit begrenzt – ist. Diese Lösung ist als eine u.E. unbedingt notwendige Erläuterung der ursprünglichen Definition zu verstehen, welche sich im Übrigen nicht substanziell verändert hat (à SFB-Rahmenantrag). Institutionalisierte Herrschaft setzt sich ab von reiner Willkürherrschaft, aber sie impliziert keinerlei Gebundenheit an westlich-moderne Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Inwieweit staatliche Herrschaft als Form von Governance legitim ist, wird somit zu einer empirischen und nicht zu einer Definitionsfrage (à SFB-Ziel 3: Effektivität und Legitimität von Governance).

(3)   Räume begrenzter Staatlichkeit

Was die von uns untersuchten Räume begrenzter Staatlichkeit angeht, so waren wir ursprünglich davon ausgegangen, dass es sich dabei um Territorien handelt – also um ganze Staatsgebiete, die von der entsprechenden Staatsgewalt nicht effektiv beherrscht werden (vgl. die Typologie in Sonderforschungsbereich 700 2005: 38). Schnell wurde klar, dass diese Konzeption zu kurz greift. Nicht nur die konkreten historischen Räume, die im SFB untersucht werden (z.B. das koloniale Deutsch-Ostafrika), auch die zeitgenössischen Fälle (etwa die Demokratische Republik Kongo) weisen eine räumliche Differenzierung des staatlichen Gewaltmonopols auf, die es theoretisch-konzeptionell zu spiegeln gilt. Darüber hinaus kam auf der Eröffnungskonferenz des SFB der Gedanke auf, dass begrenzte Staatlichkeit eigentlich auch innerhalb der OECD-Welt vorkommen könne (etwa während des Hurricane Katrina 2005 in New Orleans oder 2007 während der Straßenschlachten in Pariser Banlieues; vgl. auch Risse 2008). Mit Hilfe der empirischen Teilprojekte konnten wir in diesem Zusammenhang vier typische Differenzierungen von Räumen identifizieren (à SFB-Rahmenantrag). Begrenzte Staatlichkeit variiert

·        territorial (in unterschiedlichen Segmenten oder in Zentrum und Peripherie),

·        sektoral (in unterschiedlichen Politikbereichen),

·        sozial (mit Blick auf unterschiedliche soziale Gruppen) und

·        temporal.

Staatlichkeit kann sich über kurz oder lang (also über Zeit) konsolidieren, oder sie kann in den o.g. räumlichen Hinsichten Begrenzungen entwickeln.

Unser Teilprojekt engagierte sich im Rahmen der Querschnittsgruppe „Räume“, für eine theoretisch-konzeptionelle Grundlegung dieser Raumdifferenzierung (vgl. Kötter 2007; Benecke et al. 2008). Es galt, Literatur aus der Geografie sowie die Literatur des spatial turn auf einen Raumbegriff hin zu durchforsten, der die soziale und kulturelle Konstruktion des Raumes erfasst (vgl. etwa Bonnemaison et al. 2005; Chakrabarti 2001; Pries 2008). Gleichzeitig schien es angeraten, die Bedeutung des Territorialen – also Gebietsprägungen – nicht aus den Augen zu verlieren. Ein Raumkonzept, das sich ausschließlich auf den Begriff des sozialen Feldes bezieht, würde in den von uns untersuchten Räumen, die (räumlich) außerhalb und (zeitlich) vor der OECD-Welt liegen, den grundlegenden Kampf um effektive Gebietsherrschaft unterschätzen – ebenso wie die exotisierten oder marginalisierten „weißen“ Flecke auf den Weltkarten verschiedener Epochen. Ein konstruktivistischer Raumbegriff hingegen erlaubt es, soziale, sektorale und auch territoriale Räume mit Hilfe des Abgrenzungskriteriums „begrenzte Staatlichkeit“ zu beschreiben. Im Übrigen wird auch die Untersuchung der Wirkung von Governance auf die Gestaltung und Entwicklung von Räumen mit einem solchen Raumbegriff möglich.

Unsere Typisierung von Räumen begrenzter Staatlichkeit verstehen wir als kritische Alternative zum prominenten Staatszerfall-Kontinuum. Die Stigmatisierung ganzer Staaten als schwach, zerfallen(d) oder kollabiert entspricht nur selten den tatsächlichen Herrschaftsverhältnissen in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Dagegen erlaubt unsere Typisierung eine differenzierte Beobachtung von Räumen begrenzter Staatlichkeit. Unsere Typisierung grenzt die empirische Forschung nicht ein auf die Forschung in einem bestimmten Container-Raum „Staat“, sondern erlaubt es, Räume begrenzter Staatlichkeit als relevante Kontextbedingung (und später auch als abhängige Variable) von Governance selbst zum Forschungsgegenstand werden zu lassen.

Wenn man wie wir Räume begrenzter Staatlichkeit strikt als Kontextbedingung von Governance versteht und sie daher nicht über die Abwesenheit von Governance definiert, dann ergibt sich sofort die Frage, wie wir empirisch Räume begrenzter Staatlichkeit in real existierenden Ländern bestimmen können. Dieses Forschungsdesiderat werden wir in der zweiten Förderperiode über den Aufbau einer „Meta-Datenbank“ angehen, die die bestehenden Datensätze zu Governance und Staatlichkeit (beispielsweise der Weltbank, der Bertelsmann-Stiftung u.a.) darauf hin untersucht, welche Indikatoren sich gemäß unserer Begrifflichkeiten als Maßstäbe für Governance und welche sich zur Bestimmung von Räumen begrenzter Staatlichkeit nutzen lassen.

Erste Ergebnisse der Theoriebildung in monographischer Form sind im Rahmen der von Anke Draude, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Teilprojekt A1, verfassten Dissertation zum Thema: „Die Vielfalt des Regierens als sozialwissenschaftliches Forschungsfeld am Beispiel Subsahara-Afrikas“ zu erwarten. Wie der SFB 700 insgesamt, so geht auch dieses Projekt von der Beobachtung aus, dass außerhalb der OECD-Welt Governance nicht notwendigerweise Sache des Staates ist. Stattdessen zeichnen sich viele Entwicklungs- und Transformationsländer durch eine ambivalente Vielfalt des Regierens aus: Einerseits sorgen Staaten selbst dafür, dass ihre Aufgaben ggf. von anderen Akteuren erfüllt werden. Andererseits finden sich alternative Akteure, die (vakante) Aufgabenfelder des Staates von sich aus besetzen. Mit der Akteursvielfalt geht eine Pluralisierung der Modi des Regierens einher (von Willkürherrschaft bis zu freiwilliger Kooperation, von zwingender Macht bis zu überzeugendem Charisma).

Ausgehend von diesen Beobachtungen fragt das Dissertationsprojekt: Wie lässt sich – am Beispiel Subsahara-Afrikas – die Vielfalt des Regierens theoretisch-konzeptionell erfassen? Es sucht die Antwort auf diese Frage zunächst in aktuellen, einschlägigen sozialwissenschaftlichen Debatten, die sich mit dem Regieren in afrikanischen Entwicklungsländern auseinandersetzen (Staatszerfall, Transnationale Governance, Neopatrimonialismus und hybride Regime, Rechtspluralismus und Häuptlingtümer sowie Postkolonialismus). Diese Debatten kreisen mehr oder minder um den Staat. So sind zentrale Akteure (Staatsgewalt), Bezugs-Kollektive (Staatsvolk) und Räume (Staatsgebiet), aber auch Modi des Regierens (formell-institutionalisiert, hierarchisch, legitim) fest in die Konzepte eingeschrieben – und sei es nur in Form dichotomischer Unterscheidungen und defizitärer Beschreibungen. Hier klaffen also empirische Beobachtung (Vielfalt) und theoretische Konzeption (Staatszentrismus) auseinander. Das entsprechende Desiderat ist eindeutig: Die sozialwissenschaftliche Diskussion des Regierens bedarf einer theoretisch-konzeptionellen Weiterentwicklung, die der Pluralität unterschiedlicher Ordnungssysteme Rechnung trägt.

Das Dissertationsprojekt bearbeitet diese Baustelle, indem es das europäische Governance-Konzept als funktionalistisches Konzept um- und ausbaut. Eine modifizierte, minimal normative Governance-Definition steht dann im Mittelpunkt eines sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldes, das nicht nur zufällig, sondern systematisch Leistungen, Akteure, Modi und Räume des Regierens umschließt (Draude 2007, 2008).

Exemplarisch und mit Blick auf das subsaharische Afrika wird anhand innovativer empirischer und theoretischer Arbeiten gezeigt, an welchen Stellen und wie die Governance-Forschung ihr Bild von der nicht-westlichen Welt „übersetzen“ kann. Ein erster Schritt, das neue Forschungsfeld auszufüllen, ist die systematische Erfassung anderer Akteure des Regierens in Subsahara-Afrika – inklusive ihrer Handlungslogiken, etwa Aneignungs- und Abwehrstrategien gegenüber transnationalen und internationalen Einflüssen. Große Forschungslücken deuten sich außerdem im Bereich der Modi des Regierens an, wo das Eurozentrismus-Dilemma sicherlich am schwierigsten zu bearbeiten ist. Zentrale Unterscheidungen zur Beschreibung der Art und Weise des Regierens sind europäische Unterscheidungen (z.B. formell/informell und öffentlich/privat oder Körper/Geist, Wirtschaft/Politik/Religion etc.). Weil sprachliche Alternativen nicht auf der Hand liegen, müssen diese Unterscheidungen systematisch de-konstruiert werden. Dies kann in der Dissertation nur angedeutet werden. Es geht hier darum, vielversprechende Wege der De-Konstruktion aufzuzeigen. Schließlich besitzt der klassische Raum des Regierens, der Nationalstaat, im subsaharischen Kontext oft nur noch als normative Vergleichsfolie analytischen Mehrwert. Der tatsächlich regierte Raum ist hingegen im Einzelfall jeweils zu ermitteln. Hier soll theoretisch-konzeptionelle Vorarbeit geleistet werden (vgl. Benecke/Branovic/Draude 2008).

Zusammengefasst ergibt sich vor diesem Hintergrund ein zentrales Desiderat aus der ersten Förderperiode des Teilprojekts und des SFB insgesamt, nämlich die Untersuchung der „Reisefähigkeit“ von Governance in doppelter Hinsicht: Zum einen geht es theoretisch-konzeptionell nach wie vor um die Übertragbarkeit westlich geprägter Governance-Konzepte auf Räume begrenzter Staatlichkeit. Zum anderen geht es auf der empirischen Ebene um die Aneignungs- und Abwehrprozesse, die zu beobachten sind, wenn inter- und transnationale Governance-Anforderungen auf lokale Ordnungen und Governance-Diskurse treffen. Damit ist eine Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsproblematik angesprochen, der sich das Teilprojekt in der zweiten Förderperiode besonders widmen will.

 

Geplante Weiterführung des Teilprojekts

Das Teilprojekt versteht sich als Synthese-Projekt, das die Forschungen der einzelnen Teilprojekte zusammenführt und integriert. Im ständigen Austausch mit den übrigen Teilprojekten trägt es zur Theorieentwicklung innerhalb des SFB bei. Ziel des Projektes ist die kritische Reflexion und theoretische Weiterentwicklung des Governance-Ansatzes vor dem Hintergrund der komplexen Empirie in Räumen begrenzter Staatlichkeit und unter Einbeziehung lokaler Governance-Diskurse sowie der sozio-kulturellen und historischen Spezifika der untersuchten Räume.

In der ersten Phase kristallisierten sich die Probleme der „Übersetzbarkeit“ des Governance-Konzeptes sowie Aneignungs- und Abwehrprozesse im Zusammenhang mit Governance-Transfer und Governance-Export als zentrale theoretische Herausforderungen heraus (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse). In der zweiten Förderperiode wird sich das Teilprojekt deshalb erstens mit Räumen begrenzter Staatlichkeit als Transfer-, Diffusions-, und Übersetzungsräumen von Governance beschäftigen und dabei die Theoriebildung im SFB unter Einbeziehung sozialwissenschaftlicher, geschichtswissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Ansätze weiter vorantreiben.

Zweitens wird die normative Bewertung lokaler Governance-Diskurse im Zentrum stehen. Wir vertreten hier keinesfalls einen Werte-Relativismus, müssen aber doch sehen, dass Governance-Export, ohne Berücksichtigung lokaler Kontexte und ohne den bewussten Eintritt in einen Dialog mit lokalen Governance-Diskursen, häufig Gefahr läuft zu scheitern. Angesichts der damit verbundenen auch globalen negativen Konsequenzen, hält es das Teilprojekt A1 für eine notwendige Aufgabe, sich mit den konzeptuellen Problemen zu beschäftigen, die sich aus den normativen Rahmenbedingungen von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit ergeben.

Als dritte Herausforderung stellte sich die empirische Bestimmung von Räumen begrenzter Staatlichkeit heraus. Die einschlägigen Datenbanken wie auch die Forschungsliteratur arbeiten hier zuweilen mit Kriterien und Indikatoren, die aus unserer Perspektive mehr als problematisch sind. In den meisten Fällen werden aus unserer Sicht Kriterien zur Messung von Governance vermischt mit Indikatoren zur Evaluierung von Staatlichkeit. In der zweiten Förderperiode wollen wir uns deshalb systematischer mit den Kriterien für die Definition von Räumen begrenzter Staatlichkeit beschäftigen.

Forschungsziele und Leitfragen

Entsprechend der Ergebnisse der ersten Förderperiode wird sich das Teilprojekt in der zweiten Phase auf folgende drei Problembereiche konzentrieren und im Hinblick auf den Bedarf der empirisch arbeitenden Teilprojekte Lösungsansätze entwickeln:

(1)   Fortsetzung der Analyse der „Reisefähigkeit“ von Governance im Sinne des Transfers und der Diffusion in Räume begrenzter Staatlichkeit und der damit verbundenen Aneignungs‑, Abwehr- und Übersetzungsprozesse in enger Zusammenarbeit mit den Querschnitts-Arbeitsgruppen „Governance“ und „Räume begrenzter Staatlichkeit“;

(2)   Beitrag zur Untersuchung der normativen Implikationen der unter (1) genannten Aneignungs- und Übersetzungsprozesse zwischen lokalen Governance-Formen einerseits und externen Versuchen des Governance-Exports andererseits, im engen Austausch mit der Querschnitts-Arbeitsgruppe „Normative Fragen“ und den Teilprojekten B7 Schuppert, B8 Rudolf, B9 Ladwig und C8 Krieger.

(3)   Erfassung von Indikatoren für Governance und Räume begrenzter Staatlichkeit, dazu Aufbau einer „Meta-Datenbank“ als Serviceleistung für den Gesamt-SFB;

Ad (1): Räume begrenzter Staatlichkeit als Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsräume

Für die Analyse kultureller und konzeptueller Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsprozesse im Lichte der im Rahmenantrag zusammengefassten empirischen Ergebnisse des SFB (à SFB-Rahmenantrag) greift das Teilprojekt auf die vorliegende, vor allem kulturwissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Forschungsliteratur zurück. In ihrer Anwendung auf die Analyse von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit zielt das Teilprojekt auf die Entwicklung interdisziplinärer Brückenkonzepte für die politik-, geschichts- und rechtswissenschaftliche Beschäftigung mit dem Phänomen der „Reisefähigkeit“ von Governance und den damit verbundenen Widerständen und Machtphänomenen (à SFB-Ziele 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse sowie 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse). „Räume begrenzter Staatlichkeit“ werden bei dem Versuch der theoretischen Weiterentwicklung der einschlägigen Forschungsliteratur als „Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsräume“ betrachtet.

Nach dem so genannten „cultural turn“ in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften ist der philologische Übersetzungsbegriff in kultur- und sozialwissenschaftliche Bereiche hinein geöffnet worden. Der Übersetzungsbegriff beschränkt sich nicht mehr länger auf Sprach- und Textübertragung, sondern wird im Sinne der kulturellen Übersetzung erweitert (Bachmann-Medick 2007). Gegenwärtig ist er sogar dabei, zu einem Leitbegriff insbesondere innerhalb der Kulturwissenschaften zu werden (Venuti 1998; Venuti 2008; Wang 2004). Ausgehend von den spezifischen Problemstellungen des SFB soll unter sozialwissenschaftlichen Vorzeichen eine strukturierte und systematisierte Perspektive für die Verwendung von „Übersetzung“ als Leitkonzept zur Analyse der uns interessierenden Empirien außerhalb der OECD-Welt entwickelt werden (à SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse). Wir knüpfen dabei an die Bemühungen der Kulturwissenschaften an, jenseits binärer Erkenntniseinstellungen und dichotomischer Grenzziehungen neue methodische Erschließungen von „Zwischenräumen“ zu erkunden (vgl. insbesondere Bachmann-Medick 2004a, 2004b, 2006b; Macedo/Pereira 2006). Die im SFB untersuchten Räume begrenzter Staatlichkeit, in denen inter- und nationale Governance-Vorstellungen auf indigene Governance-Formen und soziale Ordnungen treffen, betrachten wir dabei als „Übersetzungsräume“, als Räume, Situationen und Interaktionen, in denen kulturelle Übersetzungsprozesse stattfinden.

Ausgangspunkt unserer Bemühungen ist die von den post colonial studies und Vertretern des cultural turn geäußerte Kritik am traditionellen Kulturbegriff. „Kulturelle Übersetzung“ bleibt in diesem Rahmen zu holistisch auf die Übertragung und Repräsentation kultureller Bedeutungszusammenhänge unter dem Vorzeichen von kultureller Verständigung beschränkt. Im Anschluss an ethnologische und postkoloniale Kulturbegriffe (Bhabha 2004) gehen wir von der Existenz eines dynamischen und häufig konflikthaften Spannungsfeldes von Praktiken, Aushandlungsprozessen und kulturellen Übertragungssituationen aus. Denn in postkolonialen Gesellschaften bzw. Gesellschaften außerhalb der europäischen bzw. amerikanischen Zentren mit ihren Definitions- und Theoriebildungsmonopolen stellen kulturelle Übersetzungsprozesse und die damit verbundenen Aneignungs- und Abwehrbewegungen auch ein Instrument der Selbstbehauptung und damit letztlich ein politisches Machtinstrument dar.

Das Teilprojekt wird sich mit den Voraussetzungen von Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsprozessen von externen Governance-Vorstellungen in Räume begrenzter Staatlichkeit beschäftigen und sich dabei an folgenden Fragen orientieren:

·        Unter welchen Bedingungen kommen Übersetzungsprozesse, Kulturvermittlungen und Aushandlungsprozesse zwischen externen Anforderungen an Governance einerseits und lokalen Ordnungen und Governance-Vorstellungen andererseits zustande bzw. werden diese verhindert? Welche Rolle spielen dabei Ungleichheiten und Machtasymmetrien?

·        Welche Bedeutung haben „erfundene Traditionen“ und „pre-translations“, d.h. der Rekurs auf bereits diffundierte Konzepte bzw. Normen und Werte als Zwischenschritt im Übersetzungsprozess?

Dabei gilt es, auch das Moment des Scheiterns im Blick zu behalten und nicht etwa durch vorgängige Fixierung auf erfolgreiche Übersetzungsprozesse auszublenden. Ziel ist, ausgehend von der Empirie von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit die von uns benutzten Begriffe und Kategorien kulturell zu schärfen und darüber eine nicht nur europäisch geprägte Internationalisierung sozialwissenschaftlicher Kernbegriffe voranzutreiben.

Die von uns benutzte Übersetzungskategorie knüpft zum einen an die bereits weit entwickelte geschichtswissenschaftliche Kulturtransferforschung und die histoire croisée an (Espagne 2000; Middell 2000; Paulmann 1998; Werner/Zimmermann 2002) und entwickelt zugleich das damit umrissene methodische Potential weiter. Mit dem Übersetzungsbegriff werden die Bedingungen, die interaktiven Voraussetzungen und Kontexte von Transfers und Verflechtungen reflektiert, deren Machtverhältnisse, Ungleichheiten und Missverständnisse. Zugleich implizieren die Konzepte von Überkreuzung und Verflechtung, die Wechselseitigkeit der Veränderungsprozesse: Es wird nichts komplett transferiert, sondern immer auch das „Original“ transformiert. Stärker als das Verflechtungsmoment betont somit ein solcher Übersetzungsbegriff das Moment kultureller Transformation, und zwar der eigenen, wie auch der fremden Kultur (Bachmann-Medick 2006a).

Zum zweiten knüpfen wir an die sozialwissenschaftliche Diffusionsforschung an, die sich in den letzten Jahren geradezu explosionsartig entwickelt hat. Hier sind zunächst die Untersuchungen der „Stanford Schule“ des soziologischen Institutionalismus zu nennen, die sich ins-besondere makro-quantitativ mit der globalen Verbreitung kultureller Werte und Ideen im Rahmen einer sich herausbildenden Weltkultur beschäftigt hat (u.a. Boli/Thomas 1999; Meyer et al. 1997; Meyer/Rowen 1991). In der Zwischenzeit hat sich diese Literatur u.a. mit der Diffusion von Souveränitätsvorstellungen (Strang 1990), der Verbreitung liberaler Ideen in der Wirtschaftspolitik, bei den Menschenrechten und in bezug auf Demokratie (Simmons et al. 2008; Starr 1991; Gleditsch/Ward 2006) und verschiedenen Politiken bzw. Politik-Instrumente befasst (Holzinger et al. 2007a).

Während die Diffusionsliteratur zunächst in erster Linie auf die Konvergenz politischer, ökonomischer und sozialer Prozesse fokussierte, hat sie sich in den letzten Jahren vor allem mit den Mechanismen von Diffusion und Politik-Transfer beschäftigt (Überblick bei Simmons et al. 2006; Holzinger et al. 2007b; Börzel/Risse 2009). Dabei wurden Prozesse der Diffusion durch Zwang, durch die Manipulation von Anreizstrukturen, durch Sozialisation und Lernen sowie durch Emulation voneinander unterschieden. Hier ist denn auch der Anknüpfungspunkt zur kultur- und geschichtswissenschaftlichen Literatur zu Transfer- und Übersetzungsprozessen zu sehen. Denn die Beschäftigung mit den Mechanismen der Diffusion führt unweigerlich dazu, die damit verbundenen Aneignungs- und Abwehrprozesse zu thematisieren und auf die Konflikthaftigkeit von Diffusion einzugehen (vgl. dazu schon Finnemore 1996).

Die Betrachtung von Räumen begrenzter Staatlichkeit als Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsräume eröffnet eine neue Perspektive für die Arbeit der Querschnittsgruppe „Räume begrenzter Staatlichkeit“. Bereits in der ersten Förderphase haben wir uns ausgehend vom konstruktivistischen Raumkonzept des „spatial turn“ mit dem Verhältnis von Kultur und Raum und seiner Bedeutung für Governance beschäftigt (u.a. Kötter 2007; Benecke/Bra­novic/Draude 2008). Hieran wollen wir anknüpfen. Im Rahmen der Querschnittsarbeitsgruppe „Räume“ wollen wir uns in der zweiten Förderperiode allerdings nicht mehr allein mit der Frage der Typisierung der von uns untersuchten Räume beschäftigen, sondern die Spezifika der Interaktion in diesen Räumen theoretisch verarbeiten. Wir legen dabei ein verändertes Verhältnis von Kultur und Raum zugrunde, auf das uns die in vielen Teilprojekten gewählte transregionale und transkulturelle Perspektive empirisch hinweist. Wir können dabei anknüpfen an Untersuchungen zu Migration, Diaspora, Grenzräumen bzw. borderlands, die auf Ent- und Re-Territorialisierungsprozesse hinweisen und zeigen, wie sich immer wieder neue, von den nationalen Kulturen unterschiedene kulturelle Räume, Vernetzungen, Resonanzen und Wechselbeziehungen herausbilden (Bonnemaison et. al. 2005; Chakrabarti 2001; Cook 2000).

Wie insbesondere die Teilprojekte C2 Chojnacki, C4 Lehmkuhl/Finzsch und C5 Rinke zeigen, sind Grenzräume häufig Unsicherheitsräume. Entgegen der häufig harmonistisch wirkenden Betrachtung von „Grenzräumen“ und borderlands wollen wir die inhärenten Machtasymmetrien und die Konfliktträchtigkeit von Transferprozessen theoretisch verarbeiten. Dabei geht es auch darum, die Bedeutung von Wissen und das Verhältnis von Kultur und Wissen zu adressieren. Denn neue Räume – auch neue Unsicherheitsräume – entstehen teilweise aus der sich verändernden Dynamik in der Zirkulation von Ideen bzw. der Dissemination und dem Transfer von Wissen zwischen verschiedenen kulturellen Räumen (Pries 1999, 2001).

Mit der Zirkulation von Wissen und der Multiplikation der Orte seiner Produktion und Verbreitung wird jedoch auch die Frage nach der Art von „Wissen“ und nach seiner Definition immer wichtiger (à B2 Börzel; B7 Schuppert; B8 Rudolf). Die im SFB zu untersuchenden Fragen nach dem Verhältnis von externen Governance-Anforderungen und -Zumutungen einerseits und den lokalen Governance-Diskursen andererseits sowie den inhärenten Machtasymmetrien, die Aneignungs- und Abwehrprozesse strukturieren, knüpft hier an. Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang das religiöse Wissen (à B7 Schuppert; B8 Rudolf), weil es aus der Sicht kultureller Gemeinschaften die wesentliche Basis von Ausgrenzungen darstellt.

Die Theoriearbeit im Kontext der Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsforschung soll in enger Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen außerhalb Europas durchgeführt werden. Dies erlaubt es, die eigene Arbeit selbst grundlegender als bisher kulturellen Übersetzungsprozessen auszusetzen und die internationale Übersetzungsfähigkeit der jeweils eigenen Disziplin auszuloten, bis hin zur Frage der Universalisierbarkeit der (eigenen, europäischen) Untersuchungskategorien. In diesem Zusammenhang ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Center for Area Studies der Freien Universität geplant. Zusammen mit der systematischen Verarbeitung der zu erwartenden empirisch-analytischen Ergebnisse unserer Teilprojekte wird das Teilprojekt einen Beitrag zur Weiterentwicklung der historischen und sozialwissenschaftlichen Transfer- und Diffusionsforschung leisten.

Ad (2): Normative Implikationen der Übersetzungs- und Transferprozesse

Die oben angesprochene Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsproblematik zwischen externen Governance-Anforderungen und -zumutungen einerseits und lokalen sozialen Ordnungen und Governance-Diskursen in Räumen begrenzter Staatlichkeit andererseits hat nicht nur theoretisch-konzeptionelle Bedeutung im analytischen Sinne, sondern zugleich eminent normative Implikationen.

Denn zum einen spiegelt das moderne Völkerrecht mit seinen Anforderungen an Governance sowie die entsprechenden Anforderungen der internationalen Gemeinschaft einen universalen Werte-Konsens wider, der sich an grundlegenden Menschenrechten, der Rule of Law[1] und der Bereitstellung basaler Grundgüter orientiert (dazu Ladwig/Rudolf 2010). Diesen Grundkonsens zugunsten einer Priorität lokaler Wertvorstellungen aufzugeben, erscheint auch normativ nicht gerechtfertigt. Dies würde nämlich zu einem wiederum kaum begründbaren Werte-Relativismus und -Partikularismus führen. Es wäre zugleich mit der in unserem Governance-Verständnis selbst angelegten minimalen Normativität nicht vereinbar (à SFB-Rahmenantrag).

Zum anderen ist damit das Problem normativer Pluralität aber nicht einfach aus dem Weg geräumt. Denn die bereits mehrfach angesprochene Mehrebenenproblematik führt unausweichlich zu Normenkollisionen zwischen diesen Werte- und Rechtsvorstellungen der internationalen Gemeinschaft und den auf unterschiedlichen historischen, kulturellen und auch religiösen Erfahrungen beruhenden Governance-Vorstellungen und -Diskursen in Räumen begrenzter Staatlichkeit (vgl. Kötter/Schuppert 2009; à B7 Schuppert). Diese lokalen Vorstellungen können auch normativ nicht einfach mit dem Verweis auf einen universalen Wertekatalog hinweg gefegt werden, ohne dass man sich sofort dem Vorwurf des Neokolonialismus aussetzen würde. Natürlich ist Völkermord niemals erlaubt, und lokale Diskurse, die ethnische Säuberungen und Ethnozid rechtfertigen, sind auch normativ verwerflich.

Der Verweis auf diese Extremfälle hilft aber normativ kaum weiter in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Denn erstens gehen die Governance-Anforderungen des Völkerrechts und der internationalen Gemeinschaft weit über die Einhaltung minimaler Menschenrechte hinaus und schreiben teilweise detaillierte institutionelle Reformen zur Durchsetzung von Rule of Law¸ Demokratie, „good governance“ und Marktwirtschaft vor, an die wiederum die Bereitstellung von materiellen Ressourcen geknüpft sind (à B2 Börzel). Wenn beispielsweise die Weltbank die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen in ländlichen Gebieten im Nordosten Kenias von der Abhaltung von Kommunalwahlen abhängig macht und darunter dann die soziale Integration dörflicher Gemeinschaften leidet,[2] dann stellt sich die Frage, ob und wann solche Governance-Anforderungen und ihre Eindringtiefe in lokale Gegebenheiten normativ gerechtfertigt werden können.

Zweitensunterschätzt das an konsolidierter Staatlichkeit orientierte Völkerrecht systematisch die Probleme, die mit der Umsetzung internationaler Governance-Normen in Räumen begrenzter Staatlichkeit aufgrund mangelnder administrativer Kapazitäten und institutioneller Schwächen verbunden sind (Rudolf 2007). Der Grundsatz des ultra posse nemo obligatur hilft hier nicht wirklich weiter, weil er darauf hinaus liefe, dass Räume begrenzter Staatlichkeit per definitionem von den internationalen Governance-Anforderungen ausgenommen wären.

Aus diesen Überlegungen folgt unseres Erachtens, dass weder die Governance-Anforderungen der internationalen Gemeinschaft noch die lokalen Wertvorstellungen und Governance-Diskurse per se normativ Priorität genießen können. M.a.W., die von der juristischen Literatur geforderte Vermeidung von Normkonflikten über sogenannte Kollisionsregime (Kötter/Schuppert 2009; Fischer-Lescano/Teubner 2006) lässt sich nicht einfach in die eine oder andere Richtung auflösen.

Anders ausgedrückt: Es braucht auch normativ begründbare Übersetzungs- und Transferregeln zwischen internationalen Anforderungen an Governance und lokalen Werte-Vorstellungen und -Diskursen. Welche basalen Grundgüter müssen in Räumen begrenzter Staatlichkeit bereitgestellt werden, damit weitere Governance-Leistungen überhaupt er-bracht werden können? Und wer soll darüber bestimmen, welche Grundgüter von wem bereitgestellt werden sollen? Einen Hinweis in Richtung auf ein Kollisionsregime könnten die beiden Grundsätze geben, die Fritz Scharpf in Bezug auf die Eindringtiefe der europäischen Integration in nationale Gesetzgebungen formuliert hat (Scharpf 1999): Internationale Anforderungen sollten so weit wie möglich die Autonomie örtlicher Gegebenheiten respektieren (Grundsatz der „Autonomieschonung“). Umgekehrt sollten sich die lokalen Governance-Vorstellungen zumindest bemühen, mit den internationalen Anforderungen kompatibel zu sein (Grundsatz der „Gemeinschaftsverträglichkeit“).

An diesen und anderen normativen Problemen der Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsproblematik wird sich das Teilprojekt A1 in der zweiten Förderperiode abarbeiten. Wir werden dabei eng mit den Teilprojekten B7 Schuppert, B8 Rudolf, B9 Ladwig und C8 Krieger sowie der neu einzurichtenden Querschnitts-Arbeitsgruppe „Normative Fragen“ (à SFB-Rahmenantrag) zusammenarbeiten.

Ad (3): Indikatoren für Governance und Räume begrenzter Staatlichkeit (Metadatenbank)

Wie im SFB-Rahmenantrag und oben erläutert, haben wir Räume begrenzter Staatlichkeit neu definiert als territoriale, politikfeldbezogene, soziale oder temporale Räume, in denen die staatliche Regel(durch)setzungsfähigkeit und/oder das Gewaltmonopol eingeschränkt sind. Diese Konzeptualisierung erlaubt uns u.a., begrenzte Staatlichkeit unabhängig von der Bereitstellung von Governance-Leistungen zu bestimmen. Ob beispielsweise ein stark eingeschränktes Gewaltmonopol einhergeht mit weitverbreiteter Unsicherheit auf einem bestimmten Territorium, kann nun im Einzelnen untersucht werden (à C2 Chojnacki).

Aber wie lassen sich nun Räume begrenzter Staatlichkeit empirisch erfassen im Sinne einer Kartierung („mapping“) solcher Räume außerhalb der OECD-Welt? Die verschiedenen Datenbestände u.a. der Weltbank (Worldwide Governance Indicators), der Bertelsmann Stiftung (Bertelsmann Transformation Index), des UN Development Program (Human Development Report) oder des Fund for Peace (Failed States Index) enthalten hier wertvolle Informationen. Das Problem dieser Daten ist aber in den meisten Fällen, dass die diversen und hoch-aggregierten Indizes nicht zwischen der Abwesenheit von Governance in den verschiedenen Politikfeldern einerseits und begrenzter Staatlichkeit andererseits unterscheiden.

Um diesen Punkt am Beispiel des „Failed States Index“ zu erläutern[3]: Indikator 6 misst „sharp or severe economic decline“ und prüft u.a. ökonomische Wachstumsraten, ausländische Direktinvestitionen, das Ausmaß der Korruption sowie die Unfähigkeit der Regierung, Löhne an Staatsbedienstete (Beamte, Militär) bzw. Renten und Pensionen auszuzahlen. Nach unserem Verständnis wäre allenfalls der letzte Indikator ein Maß für begrenzte Staatlichkeit (als proxy for mangelnde Staatskapazität). Von den fünf „politischen“ Indikatoren würden wir nur die Indikatoren 8 („fortschreitender Abbau öffentlicher Dienstleistungen“), 10 („Sicherheitsapparat als ‚Staat im Staate’“) sowie teilweise 12 („externe Interventionen“) als Anzeichen für begrenzte Staatlichkeit werten, wohingegen Indikator 9 („willkürliche Anwendung des Rechts bzw. weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen“) nach unserem Verständnis zu den Governance-Leistungen zählen würde.

Nun sind wir auch im Rahmen eines SFB nicht in der Lage, eine eigene Datenbank zu Räumen begrenzter Staatlichkeit bzw. zu Governance-Leistungen in Räumen begrenzter Staatlichkeit aufzubauen. Dies erscheint uns auch nicht notwendig, weil die bestehenden Datensätze wertvolle Informationen sowohl zum Ausmaß der Staatlichkeit als auch zu Governance enthalten. Als Service-Leistung für den Gesamt-SFB wird daher das Teilprojekt A1 die vorhandenen und öffentlich zugänglichen Datensätze der Weltbank, der UNDP, der Bertelsmann-Stiftung, von Transparency International u.a. auf Indikatoren für begrenzte Staatlichkeit einerseits und für Governance andererseits auszuwerten versuchen. Im Ergebnis zielen wir darauf ab, eine „Meta-Datenbank“ zu erstellen, die zum einen Auskunft gibt über die weltweite Verteilung von Räumen begrenzter Staatlichkeit gemäß der Kriterien des Rahmenantrags. Zum anderen soll diese Datenbank ermöglichen festzustellen, in welchem Umfang begrenzte Staatlichkeit dazu führt, dass Governance-Leistungen nicht bereitgestellt werden bzw. in welchen Räumen begrenzter Staatlichkeit funktionale Äquivalente zu staatlicher Governance vorzufinden sind. Soweit dies möglich ist, werden wir in diesem Zusammenhang versuchen, Daten auf der subnationalen Ebene zu erheben, um so dem methodologischen Problem des „Container-Staats“ zu entgehen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit C2 Chojnacki und Daten aus den empirischen Teilprojekten. Dabei werden wir uns der technologischen Möglichkeiten von Geographical Information Systems (GIS) bedienen, wiederum in Zusammenarbeit mit C1 Zürcher und C2 Chojnacki.

Methoden und Operationalisierung

Das Teilprojekt versteht sich als Syntheseprojekt und dient der Theorie-Entwicklung innerhalb des SFB. Im Sinne seiner Dienstleistungsfunktion für den SFB wird es erstens die Forschungsergebnisse des SFB im Hinblick auf die Fragestellungen des Teilprojekts und des Gesamt-SFB auswerten, die Einzelergebnisse der Teilprojekte zusammenfassen und im Rahmen des geplanten Beitrags zu einer Theorie des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit synthetisieren. Die Theoriearbeit basiert im Wesentlichen auf dem theoretischen und empirischen Input der anderen Teilprojekte und der systematischen Auswertung der einschlägigen kulturwissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Forschungsliteratur.

Zweitens wird es eine „Meta-Datenbank“ zu Räumen begrenzter Staatlichkeit und zu Governance erstellen. Dazu wertet es die bestehenden und öffentlich zugänglichen Datenbestände der Weltbank, der Bertelsmann Stiftung, des Human Development Report, des Failed States Index u.a. darauf hin aus, welche Indikatoren für Governance und welche Indikatoren für Räume begrenzter Staatlichkeit hier erfasst werden können. Soweit möglich, werden wir dabei auch Daten auf sub-nationaler Ebene mittels Geographical Information Systems auswerten (vgl. auch C2 Chojnacki).

Das Teilprojekt wird die Ergebnisse der empirischen Beiträge systematisch vergleichen mit den Erkenntnissen, die wir aus der Erarbeitung der Meta-Datenbank gewinnen. Es wird darum gehen, die höchst unterschiedlichen theoretischen Forschungsliteraturen, auf denen die Arbeitshypothesen der empirischen Teilprojekte basieren, im Hinblick auf die sechs Ziele des SFB in der zweiten Förderperiode und entlang der drei im Teilprojekt A1 zu fokussierenden Metaperspektiven zusammen zu führen.

Ähnlich wie in der ersten Förderperiode wird das Teilprojekt A1 die Diskussionen im Rahmen der regelmäßigen Jour Fixes und der Arbeit der drei Querschnitts-Gruppen strukturieren und die Arbeitsergebnisse sichern. Dazu werden zentrale Diskussionen systematisch zusammengefasst und in Working Papers niedergelegt. Das Teilprojekt sieht sich dabei als Teil einer permanenten Feed-Back-Schleife zwischen den empirischen Teilprojekten und der intendierten Theorieentwicklung.

3.4.3      Arbeitsprogramm und Zeitplan

Das Arbeitsprogramm des Teilprojekts ergibt sich aus der Vorgehensweise des SFB-Vorhabens insgesamt, ergänzt um die spezifischen Forschungsziele des Teilprojekts. Dabei beziehen sich die drei leitenden Fragestellungen des Teilprojekts folgendermaßen auf die sechs Forschungsziele des SFB insgesamt (à SFB-Rahmenantrag):

Räume begrenzter Staatlichkeit als Übersetzungs-, Transfer-
und Diffusionsräume

SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse

SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse in Räumen begrenzter       Staatlichkeit

SFB-Ziel 5: Von der Produktion privater Güter zur Bereitstellung von Governance

SFB-Ziel 6: Materielle Ressourcen und Governance

Normative Implikationen der Übersetzungs- und Transfer­prozesse

SFB-Ziel 1: Modi der Handlungskoordination und Machtverhältnisse

SFB-Ziel 3: Effektivität und Legitimität von Governance

SFB-Ziel 4: Aneignungs- und Abwehrprozesse in Räumen begrenzter Staatlichkeit

Indikatoren für Governance und Räume begrenzter Staatlichkeit

SFB-Ziel 2: Staatlichkeit als Kontextbedingung von Governance

SFB-Ziel 3: Effektivität und Legitimität von Governance

Entsprechend der sechs Ziele des Gesamt-SFB wird das Teilprojekt A1 sechs theoretisch-konzeptionelle Studien erarbeiten. Am Ende der zweiten SFB-Phase wird das Teilprojekt eine zusammenfassende Studie vorlegen, die die Ergebnisse synthetisiert und auf dieser Grundlage die oben formulierten Forschungsfragen vorläufig zu beantworten versucht.

Im Zentrum der dritten Förderperiode des SFB steht die Herausarbeitung einer empirisch untermauerten und überprüften Theorie des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Dazu müssen erstens die in den ersten beiden Förderperioden entwickelten Fragestellungen zum Abschluss gebracht werden. Zweitens geht es darum, aus den theoriegeleiteten empirischen Forschungsergebnissen zu Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit mögliche Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung des internationalen Systems als Staatensystem abzuleiten (à SFB-Rahmenantrag). Hier wird das Teilprojekt seine Hauptaufgabe darin sehen, zur Szenario-Entwicklung aufgrund der Forschungsergebnisse der empirisch angelegten Teilprojekte beizutragen. Darüber hinaus werden wir uns in der dritten Förderperiode mit den langfristigen Folgen der Herausbildung „neuer“ Governance-Formen in Räumen begrenzter Staatlichkeit im Hinblick auf die Weltgesellschaft und das Staatensystem insgesamt beschäftigen (vgl. Sonderforschungsbereich 700 2005: 52). Wie sind die Unterschiede in den historischen und zeitgenössischen Entwicklungspfaden zu erklären? Welche Folgen hat dies für das internationale System und für die Völkerrechtsordnung, insbesondere für die Entstehung und Durchsetzung von völkerrechtlichen Normen, den Kreis der Völkerrechtssubjekte und für völkerrechtliche Souveränitäts-Standards?

In diesem Kontext wird die Arbeit mit Ansätzen aus der Übersetzungs-, Transfer- und Diffusionsforschung fortgesetzt. Wir werden uns dazu systematisch mit der Frage der „Rückreisefähigkeit“ von Governance aus den Räumen begrenzter Staatlichkeit beschäftigen, und zwar sowohl hinsichtlich der theoretisch-konzeptuellen Überlegungen wie auch in Bezug auf die „Rückübersetzung“ der im Rahmen von Aneignungs- und Abwehrprozessen in Räumen begrenzter Staatlichkeit produzierten neuen Inhalte und Konzepte in die empirischen und theoretischen Debatten, die in der OECD-Welt geführt werden. Welche Folgen haben die „neuen“ Formen des Regierens in den Räumen begrenzter Staatlichkeit für die Transformation von Staatlichkeit und für Governance in den entwickelten demokratischen Industrieländern? Was können wir für uns lernen in Bezug auf Legitimität und Effektivität des Regierens und die Reformproblematik entwickelter Wohlfahrtsstaaten im Zeitalter der Globalisierung?

Stellung innerhalb des Sonderforschungsbereichs

Das Teilprojekt versucht, die zentralen Fragestellungen des SFB-Vorhabens in ständigem Dialog mit den anderen theoretischen und empirischen Teilprojekten synthetisierend zu beantworten. Daher übernimmt das Projekt Koordinationsfunktionen für den Gesamt-SFB. Die Stellung innerhalb des SFB im Einzelnen ergibt sich aus den Ausführungen zur Methode unter 3.4.2. Schließlich kümmert sich das Teilprojekt um die Anbindung des SFB-Vorhabens an andere einschlägig arbeitende Forschungsverbünde, u.a. die Forschergruppe FG 955 „Akteure der kulturellen Globalisierung“, an der zwei Teilprojektleiter des SFB mit eigenen Teilprojekten vertreten sind und das im Antrag befindliche Kompetenznetz „Transregionale Studien“, dessen Sprecherin Ursula Lehmkuhl ist und das sich mit dem Thema „Lern- und Diffusionsprozesse in Geschichte und Gegenwart: Transnationale, transregionale, transkulturelle Perspektiven“ beschäftigen wird.

Die Teilprojektleiter sind Sprecher des SFB und übernehmen die verantwortliche Leitung der drei Querschnitts-Arbeitsgruppen „Theoretische Reflexion von Governance und ‚neuen’ Formen des Regierens“ und „Räume begrenzter Staatlichkeit und ihre zeitlichen Kontextbedingungen“ sowie „Normative Fragen“ (à SFB-Rahmenantrag). Jede der Arbeitsgruppen wird je zwei Workshops durchführen, um die Forschungsergebnisse aus den einzelnen Teilprojekten unter Hinzuziehung externer Expertinnen und Experten vorzustellen und zu diskutieren. Die entsprechenden Mittel sind im Z-Projekt beantragt.



[1]     Wir verwenden hier bewusst den englischen Begriff, weil „Rechtsstaatlichkeit“ im Deutschen zu sehr mit dem Staatsverständnis verknüpft ist (à B7 Schuppert).

[2]     Dieses Beispiel wurde von Klaus Töpfer auf der SFB-Eröffnungskonferenz im Februar 2007 vorgetragen.

[3]     Vgl. http://www.fundforpeace.org/ (7.4.2009).