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Teilprojekt A1 - Projektbeschreibung

Das Teilprojekt trägt zur Erarbeitung einer Theorie des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit bei, die den eurozentristischen und modernisierungstheoretischen bias der vorhandenen Modelle kritisch hinterfragt und den lokalen Diskursen und sozio-kulturellen Spezifika der untersuchten Räume Rechnung zu tragen versucht. Das Projekt geht aus von der zentralen Fragestellung des SFB nach den Bedingungen, unter denen Governance-Leistungen in den Bereichen Herrschaft, Sicherheit und Wohlfahrt/Umwelt in Räumen begrenzter Staatlichkeit erbracht werden. Dazu werden die in der euro-atlantischen Forschungsliteratur vorgestellten Modelle und Hypothesen diskutiert und mit den Ergebnissen der von den Teilprojekten des SFB geleisteten theoretischen und empirisch-analytischen Arbeiten sowie den lokalen Governance-Diskursen in den untersuchten Räumen begrenzter Staatlichkeit kontrastiert. Dieser Schritt dient dem Aufspüren von möglichen blinden Flecken in der vorhandenen theoretischen Literatur. Dabei fließen die empirischen Erkenntnisse und Hypothesen der Teilprojekte kontinuierlich in die geplante Theoriebildung ein. Darauf aufbauend trägt das Teilprojekt zu einer theoretisch gesättigten Modifikation und Verfeinerung der Vergleichsheuristik des Gesamt-SFB bei.

Im einzelnen untersucht das Teilprojekt die Governance-Problematik durch theoriegeleitete Vergleichsstudien im Hinblick auf

  • den Regelungsbedarf öffentlicher Angelegenheiten,
  • die „neuen“ Formen des Regierens durch Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Akteuren und „weiche“ Steuerung,
  • die Entstehungsbedingungen und die Funktionsweise der Governance-Formen,
  • die Verschränkungen zwischen lokalen, nationalen und transnationalen Ebenen,
  • die Problemlösungsfähigkeit und Legitimität der „neuen“ Formen des Regierens.

Was die zu untersuchenden Räume begrenzter Staatlichkeit angeht, so untersucht das Teilprojekt

  • wie theoretisch und empirisch tragfähig die gewählte vorläufige Typologie der Räume begrenzter Staatlichkeit ist,
  • wieviel (Rest-) Staatlichkeit gegeben sein muss, damit „neue“ Governance-Formen effektiv Probleme bearbeiten können und welche Staatsfunktionen und –aufgaben gegebenenfalls durch funktionale Äquivalente ersetzt werden können,
  • welche Schlussfolgerungen sich für das Verständnis von Souveränität ergeben, wenn Räume begrenzter und zerfallen(d)er Staatlichkeit zunehmen.