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Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen

Cover: MenschRechtsMagazin

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Bernd Ladwig – 2011

Der Vorwurf der Diskriminierung wiegt in unserer Gesellschaft sehr schwer. Im Kern ist das Diskriminierungsverbot menschenrechtlich gerechtfertigt. Menschenrechte sind begrifflich als gleiche Rechte bestimmt. Ihre grundlegenden Güter müssen für alle Menschen ohne Ansehen von Merkmalen wie ‚Rasse‘, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung zugänglich sein. Das Diskriminierungsverbot ist indes keine gewöhnliche menschenrechtliche Norm. Es betrifft nicht direkt Güter wie Leben, Wohlbefinden oder Grundfreiheiten. Vielmehr besagt es, in welchem Verhältnis unsere Ansprüche hinsichtlich solcher Güter zueinander stehen. Die Abwesenheit von Diskriminierung ist ein genuin relationales Gut. Warum aber ist das wichtig? Stellen wir uns vor, Polizisten schlagen doppelt so oft schwarze Verdächtige zusammen wie weiße. Ganz offenbar besteht eine Menschenrechtsverletzung im Zusammenschlagen der Verdächtigen. Weshalb jedoch sollte der Umstand, dass Schwarze doppelt so oft Opfer werden wie Weiße, eine zusätzliche Menschenrechtsverletzung bedeuten? Leidet nicht jedes Opfer für sich? Und genügte es daher nicht, jeden einzelnen Fall der Misshandlung anzuprangern und gerichtlich zu verfolgen?

Titel
Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen
Verfasser
Schlagwörter
Teilprojekt B9
Datum
2011
Kennung
ISSN 1434-2820
Erschienen in
MenschenRechtsMagazin, 16 (2), 108-114.
Sprache
ger/deu
Art
Text