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Herrschaft

Unter Herrschaft verstehen wir eine institutionalisierte Hierarchie mit Legitimationsanspruch als institutionalisierte „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“

Erläuterungen:

Akteure: Der Herrschaftsbegriff als solcher impliziert nicht, wer die Herrschaft ausübt. Herrschaft im Sinne institutionalisierter hierarchischer Steuerung kann nicht nur von staatlichen, sondern auch von nicht-staatlichen Akteuren ausgeübt werden – z.B. von lokalen Warlords, Handelskompanien, Eigentümern (Proprietors), die ebenfalls einen Legitimitätsanspruch erheben.

Legitimationsanspruch: Herrschaft hat immer einen Legitimationsanspruch (unabhängig davon, worauf dieser beruht). Ob es sich aber im Einzelfall um legitime Herrschaft handelt (sowohl normativ im Sinne der Anerkennungswürdigkeit einer hierarchischen Ordnung als auch empirisch im Sinne des tatsächlichen Legitimitätsglaubens, vgl. wiederum Max Weber), ist gesondert zu klären.

Institutionalisierung: Herrschaft beinhaltet immer Institutionalisierung. Als ein auf Dauer gestellter Handlungszusammenhang, der auf informellen oder formellen Regeln beruht, impliziert unser Herrschaftsbegriff eine gewisse Regelhaftigkeit (auch informell). Reine Ad-hoc-Improvisationen in der Politik, wie wir sie etwa im provinzialen Herrschaftssystem der römischen Republik finden, sind damit ausgeschlossen; dagegen ist die institutionalisierte Terrorherrschaft Stalins oder der Nationalsozialisten Bestandteil der Definition.

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Stand 15.07.2010

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